
Abschuß eines Wolfs in der Region Goms angeordnet – Situation in Regionen Laggin/Zwischbergen und Nanztal/Visperterminen unklar
Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuß eines Wolfs zwischen den Gemeinden Fiesch und Oberwald in der Region Goms angeordnet.
Das Großraubtier hat 7 Nutztiere in einer geschützten Situation auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) getötet. Damit sind gemäß der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt.
Die Bundesverordnung erlaubt den Abschuß eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen getötet haben.
Ein Wolfsabschuß wurde zwischen den Gemeinden Fiesch und Oberwald in der Region Goms angeordnet.
Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben 7 getötete Nutztiere in geschützter Situation auf mehreren Parzellen landwirtschaftlicher Nutzflächen (LN) gezählt. Gemäß der DJFW ist die Präsenz eines einzelnen Wolfs nachgewiesen.
Die Voraussetzungen für den Abschuß eines einzelnen Wolfs sind damit gemäß Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) erfüllt.
Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschußbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens sechs – statt wie vorher zehn – Schafe oder Ziegen getötet wurden.
Der Abschußentscheid ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotential besteht.
Regionen Laggin/Zwischbergen und Nanztal/Visperterminen
In den Regionen Laggin/Zwischbergen und Nanztal/Visperterminen wären die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einzelwolf-Abschuß grundsätzlich ebenfalls erfüllt.
Es handelt sich hierbei aber um Rudelsituationen.
Wölfe eines Rudels dürfen nur reguliert werden, wenn innerhalb von vier Monaten mindestens acht Schafe oder Ziegen getötet wurden und sich das betroffene Rudel im Jahr, in dem die Regulierung bewilligt wird, erfolgreich fortgepflanzt hat.
Folglich gilt es zuerst den diesjährigen Nachwuchs nachzuweisen.
Zur Erinnerung: Sobald die Anwesenheit eines Rudels bestätigt wird, ist vorgängig die Zustimmung des BAFU erforderlich, damit der Kanton eine Regulierung anordnen kann.
(pd)