
Eidgenössische Volksabstimmungen 24. November 2024So wurde abgestimmt
Auf nationaler Ebene wurde abgestimmt.
Es gab 4 Volksabstimmungen.
Eine über den Autobahnausbau, 2 Mietrechtsvorlagen und eine Gesundheitsvorlage.
Bundesbeschluß über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstraßen
Die Autobahnen sollten ausgebaut werden. Dies wurde abgelehnt.
Mit dem Ausbauschritt 2023 wollten Bundesrat und Parlament die Engpässe auf den folgenden sechs Abschnitten beseitigen:
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A1 zwischen Le Vengeron und Nyon
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A1 zwischen Bern-Wankdorf und Schönbühl
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A1 zwischen Schönbühl und Kirchberg
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A2 bei Basel (neuer Rheintunnel)
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A4 bei Schaffhausen (2. Röhre Fäsenstaubtunnel)
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A1 bei St. Gallen (3. Röhre Rosenbergtunnel)
Für diese Projekte waren 4,9 Milliarden Franken vorgesehen.
Ja | Nein | % Ja | % Nein | |
Volk | 1’181’557 | 1’316’500 | 47.30% | 52.70% |
Stände | 7 4/2 | 13 2/2 |
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Die Untermiete sollte ohne Erlaubnis des Vermieters verboten werden. Dies wurde abgelehnt.
Künftig sollten Mieter, die Räume untervermieten wollen, das entsprechende Gesuch an den Vermieter schriftlich stellen.
Ja | Nein | % Ja | % Nein | |
Volk | 1’196’640 | 1’274’814 | 48.42% | 51.58% |
Stände | 11 5/2 | 9 1/2 |
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Die Kündigung von Mietern wegen Eigenbedarf sollte vereinfacht werden. Dies wurde abgelehnt.
Heute ist die Voraussetzung für den Eigenbedarf streng: Er muß dringend sein. Mit der neuen Regelung hätte es genügt, wenn ein Eigenbedarf bedeutend und aktuell ist. Nun bleibt es bei der alten Regelung im Mietrecht der Schweiz.
Ja | Nein | % Ja | % Nein | |
Volk | 1’141’741 | 1’331’128 | 46.17% | 53.83% |
Stände | 10 4/2 | 10 2/2 |
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Die Änderung der Krankenkassenfinanzierung wurde angenommen.
Ja | Nein | % Ja | % Nein | |
Volk | 1’302’528 | 1’140’791 | 53.31% | 46.69% |
Stände | 14 6/2 | 6 0/2 |
In der Schweiz werden aktuell die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, nicht einheitlich finanziert.
Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse. Bei stationären Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte. Den Rest übernimmt jeweils die Krankenkasse. Dies führt zu Fehlanreizen: Patientinnen und Patienten werden unnötig oft stationär behandelt, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre.
Diese Fehlanreize werden nun abgeschafft.
(rm, pd)