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Abstimmung über Bär, Wolf und Co kommt:

Abstimmung über Bär, Wolf und Co kommt:

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Anders als im anderen Tourismuskanton Graubünden ist im Wallis die Politik gegen Großraubtiere:

Der Staatsrat beantragt die Annahme der Volksinitiative über die Handhabung der Großraubtiere im Wallis und lädt den Großen Rat ein, diese dem Volk vorzulegen, mit der Empfehlung, diese anzunehmen.

Auch wenn eine mögliche Annahme der Volksinitiative die aktuelle und künftige Situation der Großraubtiere im Kanton nicht grundlegend ändern wird ist es dem Staatsrat wichtig, daß die Walliser Bevölkerung sich zum Thema äußern kann.

Die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Großraubtiere» ist am 16. Januar 2017 mit 9545 Unterschriften bei der Staatkanzlei eingereicht worden.

Diese Volksinitiative verlangt die Einführung eines neuen Artikels 14bis in die Kantonsverfassung. Der vorgeschlagene und im Nachhinein angepasste Artikel hat folgenden Wortlaut: «Der Staat erläßt Vorschriften zum Schutz vor Großraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Großraubtierbestandes ist verboten».

Mit Entscheid vom 25. Januar 2017 hat der Staatsrat dem Großen Rat die Initiative weitergeleitet. Nach Vorprüfung und Änderung des Textes, hat der Große Rat in seiner Abstimmung vom 12. September 2019 die Volksinitiative für gültig erklärt.

Die Annahme der Volksinitiative wird die aktuelle und künftige Situation der Großraubtiere im Kanton nicht grundlegend ändern. Die geltende Gesetzgebung, aber auch die revidierte Gesetzgebung im Falle der Annahme des Revisionsentwurfs des eidgenössischen Jagdgesetzes (JSG), erfüllen bereits weitgehend die Forderungen der Initiative. Der Kanton besitzt zudem nur wenig Spielraum für den Erlass eines kantonalen Großraubtierkonzepts.

Der Staatsrat hält es jedoch für wichtig, daß die Walliser Bevölkerung sich zum Thema der großen Raubtiere äußern kann. Die Kantonsregierung hat demzufolge beschlossen, dem Großen Rat zu empfehlen, die Verfassungsinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Großraubtiere», für zulässig zu erklären und diese der Volksabstimmung zu unterbreiteten und deren Annahme zu empfehlen.

SW
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