
Beschwerden der FDP Wallis
Die FDP Wallis reichte wegen den Abstimmungs-Büchlein zwei Beschwerden ein.
Bei einer Beschwerde geht es um die Abstimmung zum Kantonalen Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen:
Die erste Beschwerde der FDP richtet sich gegen die Änderung des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG). Sie bezieht sich auf zwei Passagen in der erläuternden Broschüre des Staatsrats, in denen die Regierung ihre Argumente darlegt.
In Bezug auf den Vorstoß gegen das AGFamZG ist der Staatsrat der Ansicht, daß die drei Seiten, die dem Referendumskomitee in der erläuternden Botschaft zur ausführlichen Darlegung seiner Argumente eingeräumt werden, es den Bürgern ermöglichen, sich eine eigene Meinung über den zur Abstimmung stehenden Gegenstand zu bilden.
Zudem betont er, daß die Befürworter und Gegner in der öffentlichen Debatte vor der Abstimmung vom 27. November 2022 genügend Zeit und Gelegenheit haben werden, ihre Argumente vorzutragen und die Behauptungen des Staatsrats zu kommentieren.
Bei der anderen Beschwerde geht es um das Gesetz über die Palliativpflege und den Rahmen für die Praxis der Suizidbeihilfe in Einrichtungen.
Diese zweite Beschwerde richtet sich gegen Angaben zur Abstimmung zum Gesetz über die Palliativpflege und die Begleitung der Praxis der Suizidbeihilfe in Institutionen (GPCBSIE). Die FDP beanstandet den Teil der erläuternden Botschaft, der den Gegnern des Gesetzes vorbehalten ist, und weist darauf hin, daß das Komitee „Pro Liberty“ nicht berechtigt war, seine Argumente vorzutragen, da es nicht als Referendumskomitee konstituiert ist.
Auch hier ist der Staatsrat der Meinung, daß alles in allem alles ok ist:
In diesem Zusammenhang weist der Staatsrat darauf hin, daß „Pro Liberty“ bislang die einzige Gruppierung ist, die sich gebildet hat, um sich gegen das GPCBSIE zu wehren.
Daher also habe man diese Gruppierung unzulässigerweise zu Wort kommen lassen.
Schlußfolgerungen des Staatsrats
Der Staatsrat geht auf beide Beschwerden nicht ein. Er schreibt:
Folglich ist der Staatsrat der Ansicht, daß die von der FDP angesprochenen Unregelmäßigkeiten nicht so offensichtlich sind und vor allem nicht so wichtig oder schwerwiegend erscheinen, daß sie von vornherein die Ungültigkeit der Wahl nach sich ziehen würden.
Außerdem ist es aus Zeit-, Organisations- und Kostengründen (die Gemeinden haben das Wahlmaterial bereits erhalten) kaum möglich, die erläuternde Broschüre unter Einhaltung der für die Briefwahl gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu ändern und neu zu drucken.
Der Staatsrat hält daher an der Durchführung der kantonalen Volksabstimmungen am 27. November 2022 fest.