
Abstimmungsparolen für die kantonalen Abstimmungen
Der Vorstand der Grünen Wallis hat die Abstimmungsparolen für die beiden Vorlagen gefaßt, die dem Walliser Stimmvolk am 27. November vorgelegt werden. Mit je einer klaren Mehrheit wurden folgende Parolen gefaßt:
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NEIN zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
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JA zum Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen
Nein zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG)
Die allgemeine Erhöhung der kantonalen Kinderzulagen im Giesskannenprinzip verfehlt das Ziel, weil nicht nur einkommensschwache Familien unterstützt werden, sondern sämtliche 47’500 Walliser Familien, unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Wohlstand. Nach Meinung der Grünen Wallis müßten aber in erster Linie die einkommensschwachen Familien stärker unterstützt werden.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würden die zusätzlichen 22 Millionen Franken Familienzulagen pro Jahr zur Hälfte von den Arbeitnehmern finanziert, was kontraproduktiv ist.
Die Grünen Wallis sind überzeugt, daß der kantonale Familienfonds das weitaus kostengünstigere und effektivere Instrument wäre, um gezielt die einkommensschwächsten Familien zu unterstützen. Der Staatsrat hat Ende 2021 beschlossen, den Familienfonds um zwei Millionen zu erhöhen. Die Grünen haben damals eine Erhöhung um neun Millionen vorgeschlagen, leider wurde dieser Vorschlag vom Parlament aber nicht angenommen.
Link zum Argumentarium (auf Französisch)
Ja zum Gesetz über die Palliative Care (Sterbebegleitung) und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE)
Mit diesem neuen Gesetz soll einerseits die Palliativpflege gefördert werden. Es ermöglicht die Sensibilisierung der Bevölkerung und bietet dem Gesundheitspersonal Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu diesem Themenbereich. Andererseits regelt das neue Gesetz die Beihilfe zum Suizid in den Institutionen. Es garantiert eine Gleichbehandlung und mehr Freiheit für alle Menschen am Ende ihres Lebens.
Dies ist wichtig, weil die Entscheidungen rund um das eigene Lebensende Privatsache sein sollen und zu den persönlichen Freiheiten gehören. Zudem wird mit dem Gesetz der Schutz des Gesundheitspersonals gestärkt.
Es ist zu betonen, daß es in dieser Abstimmung nicht um eine Debatte über die Zulassung oder das Verbot der Beihilfe zum Suizid (die auf Bundesebene geregelt ist) geht, sondern darum, für die Beihilfe zum Suizid in Institutionen einen Rahmen zu schaffen und sicherzustellen, dass in Zukunft für alle Einrichtungen dieselben Regeln gelten. Zudem würde eine Ablehnung des Gesetzes nicht dazu führen, dass die Beihilfe zum Suizid verschwindet!