
Air Zermatt freut sich, daß Rega nicht ins Wallis darfKWRO verteidigt Pfründe von Air Zermatt und Air Gllaciers
Es geht um sehr viel Geld bei solch großen Auftragsvergaben:
Im Anschluß an die im Mai 2022 durchgeführte Ausschreibung für die Vergabe der Leistungsmandate des kantonalen Luftrettungs-Dispositivs hat der für diesen Bereich zuständige eingeschränkte Verwaltungsrat der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) die vier eingegangenen Dossiers „gewissenhaft geprüft“.
So die KWRO dazu, daß die Aufträge für die Luftrettung weiterhin an die Air Zermatt gehen (Walliser Zeitung berichtete)
Der Verwaltungsrat habe einstimmig beschlossen, die Mandate an die Firmen Air Zermatt AG und Air Glaciers SA zu vergeben. Hierzu heißt es seitens der KWRO:
Die beiden Anbieter decken zusammen sämtliche Leistungen und Anforderungen ab, die in der Bedarfsabklärung und im Pflichtenheft der Mandate definiert wurden.
Der Vorschlag zur Verteilung der Hubschrauber dieser beiden Bieter auf das Kantonsgebiet (Air Glaciers für das Unterwallis, Air Zermatt für das Oberwallis) ermöglicht eine angemessene, effiziente und bedarfsgerechte Abdeckung der Bedürfnisse im Bereich der Helikopterrettung für den gesamten Kanton.
Dies ist beim anderen zulässigen Dossier (Rega) nicht der Fall, das trotz seiner offensichtlichen Qualitäten mit der Ergänzung um einen Helikopter eine zusätzliche Komplexität für das gesamte Dispositiv dargestellt hätte. Das vierte Dossier (Heli-Alpes-Rega) konnte nicht berücksichtigt werden, da es die im Pflichtenheft enthaltenen Kriterien nicht erfüllte.
Die Entscheidung des eingeschränkten Verwaltungsrats der KWRO bietet dem kantonalen Dispositiv die Möglichkeit, sich auf eine bewährte, aktualisierte und vereinfachte Organisation zu stützen, die die beste, schnellste und effizienteste Versorgung von Patienten ermöglicht. Sie erlaubt es insbesondere, die Ausrüstung, das eingesetzte Material und die Investitionen optimal zu nutzen.
Diese Entscheidung stellt darüber hinaus sicher, dass das hohe Engagement der Piloten und des Pflegepersonals beibehalten wird und dass der Fokus vorrangig auf der Rettung liegt, ohne die Verwaltung zu belasten oder ein zusätzliches Qualitätsverfahren einzuleiten.
Anhand dieses wesentlichen Kriteriums wird deutlich, dass eine Erhöhung der Anzahl der Akteure keinen zusätzlichen Nutzen für die Patienten, sondern eine komplexere Planung, Organisation und Verwaltung der Ressourcen bedeuten würde, was sich negativ auf das Kompetenz- und Erfahrungsniveau der Beteiligten auswirken würde.
Der eingeschränkte Verwaltungsrat der KWRO ist davon überzeugt, dass seine Entscheidung, die bestehende Organisation zu stärken und sie gleichzeitig an die aktuellen Anforderungen anzupassen, dem Hauptanliegen der Qualität, Effizienz und Sicherheit der Patientenversorgung in vollem Umfang gerecht wird.
Sinnvolle Aktualisierung
Zur Erinnerung: Das Bundesgericht behandelte eine von der Gesellschaft Héli-Alpes SA eingereichte Beschwerde und forderte den Kanton in einem Urteil vom 21. August 2020 auf, eine Ausschreibung gemäss der Gesetzgebung über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens durchzuführen.
Das Verfahren ermöglichte es, anhand eines Berichts zur Bedarfsermittlung und einer breit angelegten Konsultation der Interessengruppen neu zu bewerten, ob die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Dieses sinnvolle Update führte insbesondere dazu, dass im Oberwallis in der Spitzensaison ein dritter Helikopter zum geplanten Dispositiv hinzugefügt wurde.
Nach der Genehmigung des Schlussberichts der KWRO durch den Staatsrat im März 2022 wurden im Rahmen der am 1. Mai 2022 eröffneten Ausschreibung vier Dossiers gültig eingereicht: Héli-Alpes SA mit Rega, Rega, Air Glaciers und Air Zermatt.
Um das Evaluationsverfahren gründlich und unabhängig durchzuführen und sich strikt an seine Geschäftsordnung zu halten, hat sich der Verwaltungsrat der KWRO in einen eingeschränkten Verwaltungsrat umorganisiert, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.
Unterstützt von zwei unabhängigen Experten hat der eingeschränkte Verwaltungsrat die Bewerbungsunterlagen anhand der vom Staatsrat am 16. März 2022 genehmigten und durch das Pflichtenheft konkretisierten Bedarfsermittlung sorgfältig geprüft.
Die Bewertung konzentrierte sich ausschliesslich auf die Kriterien, die im Leistungsauftrag für das kantonale Helikopter-Rettungsdispositiv enthalten sind.
Zur Erinnerung: Die geäußerten Bedürfnisse sind folgende: in der Spitzensaison (25. Dezember bis 16. April) drei Helikopter am Tag und ein Helikopter in der Nacht für jede der beiden Regionen (Oberwallis und Unterwallis); in der Hochsaison (131 Tage verteilt auf Ende April und Anfang Mai, Juni bis September und Dezember) zwei Helikopter am Tag und einer in der Nacht im Oberwallis sowie ein Helikopter am Tag und einer in der Nacht für das Unterwallis; in der Nebensaison ein Helikopter am Tag und in der Nacht in beiden Regionen.
Drei Dossiers zulässig
Die Vorprüfung der eingereichten Dossiers ergab, dass drei der vier Dossiers zulässig waren: Rega, Air Glaciers und Air Zermatt.
Das von der Firma Héli-Alpes SA mit Unterstützung der Rega eingereichte Dossier war einerseits unvollständig und erfüllte andererseits mehrere Kriterien nicht, sowohl aus administrativer als auch aus logistischer und medizinischer Sicht. Folglich wurde es nicht berücksichtigt.
Die Dossiers von Rega, Air-Glaciers SA und Air Zermatt AG zeigten eine hohe Qualität der Vorbereitung.
Die von den Bietern vorgelegten Informationen zeugten von ihrer jeweiligen Fähigkeit, Helikopter-Rettungsmissionen im alpinen Umfeld aus individueller Sicht qualitativ hochwertig und dauerhaft mit einem hohen Mass an Kompetenz und Erfahrung zu erfüllen.
Gründe für die Wahl von Air Zermatt und Air Glaciers Was die von den Bietern angebotenen Leistungen betrifft, so zeigt sich, dass Air Zermatt AG und Air Glaciers SA gemeinsam in der Lage sind, alle in der Bedarfsanalyse definierten Leistungen unter Einhaltung der oben genannten Anforderungen abzudecken, mit einer territorialen Aufteilung zwischen
Air Glaciers SA für das Unterwallis und Air Zermatt AG für das Oberwallis. Dieser Vorschlag ermöglicht eine angemessene Abdeckung der Bedürfnisse im Bereich der Helikopterrettung für den gesamten Kanton.
Dies ist bei der Rega nicht der Fall, da sie nur einen Helikopter in Sion stationiert hatte. Die Erteilung eines Leistungsauftrags an die Rega für die von der Fluggesellschaft angebotene Leistung hätte somit eine Vervielfachung der Beteiligten bedeutet, da das Dispositiv für das Unterwallis durch die Air Glaciers SA hätte ergänzt werden müssen, um die definierten Bedürfnisse abzudecken, sowohl was die Anzahl der zur Verfügung stehenden Flugzeuge als auch die geografische Abdeckung des Unterwallis in der Spitzensaison anbelangt.
Bei der Analyse der gesetzlichen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien ist die konkrete Situation zu berücksichtigen, die eine Vervielfachung der Helikopterrettungseinsatzkräfte mit sich bringen würde. Aus qualitativer Sicht hätte eine solche Situation zur Folge, dass die Anzahl der pro Pilot durchgeführten Einsätze und damit der Erfahrungszuwachs abgenommen hätte.
Darüber hinaus hätte die Vervielfachung der Beteiligten auch zur Folge gehabt, dass die 144-Zentrale Management- und Überwachungsprozesse hätte einführen müssen, um in jedem einzelnen Fall zu bestimmen, wer mit den Einsätzen betraut werden sollte, um eine gerechte Verteilung der Einsätze zu gewährleisten.
Diese zusätzliche Belastung würde eine Komplikation ohne Mehrwert für den Patienten darstellen und zusätzliche Kosten verursachen, die im Widerspruch zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der operationellen Effizienz stehen.
Sämtliche dieser Faktoren veranlassten den eingeschränkten Verwaltungsrat der KWRO daher, sich einstimmig für die Vergabe der Leistungsaufträge an die Air Zermatt AG und die Air Glaciers SA auszusprechen. Die Umsetzung ist für den 1. Mai 2023 vorgesehen.
„Lufthoheit“ im Wallis: Mehr zum Streit Rega / Air Zermatt
(pd, rm)