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Alles Schall und Rauch? Werden Verfahren gegen Lauber, Infantino und acht weitere Beschuldigteeingestellt?

Alles Schall und Rauch? Werden Verfahren gegen Lauber, Infantino und acht weitere Beschuldigteeingestellt?

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Die nicht protokollierte Treffen zwischen dem aus Brig stammenden Fifa-Chef Gianni Infantino und dem früheren Bundesanwalt Michael Lauber haben keine strafrechlichen Konsequezen. Die Strafverfahren werden offenbar eingestellt.

Das haben die außerordentlichen Staatsanwälte verlauten lassen, so berichten Staatsfernsehen SRF und der Medienkonzern TX via TagesAnzeiger.

Die außerordentlichen Bundesanwälte Hans Maurer und Ulrich Weder sollen dies mit Schreiben vom 10. August in Aussicht gestellt haben, heißt es.

Und dies, nachdem es jahrelang für Schlagzeilen sorgte. Und nun ist offenbar alles nur Schall und Rauch gewesen ähnlich wie schon bei den Verfahren gegen den früheren Fifa-Boß Sepp Blatter.

All diese Verfahren haben eines gemein: Große, jahrelange Negativst-Schlagzeilen in den Medien, aber letztlich nix dran, zumindest jedoch keine keine juristischen Konsequenzen.

Worum es geht

Insgesamt dreimal, gemäß anderen Darstellungen viermal, soll sich Lauber angeblichmit Fifa-Präsident Gianni Infantino getroffen haben, dies aber nicht protokolliert haben. Deswegen schrieben die Medien von „Geheimtreffen“. Pikant: Die Treffen sollen stattgefunden haben während gleichzeitig gegen die Fifa mehrere Verfahren bei der Bundesanwaltschaft liefen.

Im Verfahren gegen Ex-Bundesanwalt Lauber war umfangreich. Ermittelt wurde auch wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung, Amtsmißbrauch und Begünstigung.

Doch es war wohl doch kein Fleisch am Knochen.

Die Aufsichtsbehörde legte Lauber unter anderem eine Verletzung von Art. 77 StPO betreffend Protokollierungspflicht zur Last, außerdem eine Verletzung des Verhaltskodex der Bundesanwaltschaft (Verbot des Handelns im Interessenkonflikt), eine Verletzung der Treuepflicht, illoyales Handeln und eine Behinderung der Disziplinaruntersuchung.

Im Kern zeige Lauber „ein falsches Berufsverständnis“. Aufgrund der festgestellten Amtspflichtverletzungen verfügte die AB-BA die „Sanktion einer Lohneinbuße von 8 % für die Dauer eines Jahres“. Dies ließ jedoch die Wogen erst recht hochkochen, denn viele Medien waren empört über die ihrer Meinung nach zu geringen Strafe.

Ungeachtet desssen war auch Michael Lauber unzufrieden. Er legte am 22. April 2020 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Lohnkürzung ein und bestritt zudem vehement die gegen ihn erhobenen „Behauptungen und Wertungen“ vollumfänglich und bezeichnete einzelne Aussagen der AB-BA als „reine Unterstellung“.

Doch eine Schuldigkeit?

Lauber, Infantino und weitere Personen sollen angeblich ein Siebtel der Verfahrenskosten tragen, müssen aber nicht mit einer Anklage rechnen.

Die Parteien haben nun seit Freitag insgesamt 10 Tage Zeit, auf die geplante Einstellung des Verfahrens zu reagieren. Man darf gespannt sein, ob sie wegen dem Siebtel der Verfahrenskosten dagegen Einsprache erheben oder die Kröte schlucken.

Denn wenn man einen Teil der Verfahrenskosten zahlen muß, muß ja ja zumindest in einem Rechtsstaat doch irgendeine Schuld bestanden haben.

Lauber zumindest scheint damit zufrieden. Er äußerte „Ich nehme die Ankündigung zur Kenntnis. Ich bin erleichtert“. Allerdings sei er nicht erstaunt. „Aber aufgrund der Kenntnis der Gesamtzusammenhänge bin ich nicht erstaunt“, so äußert er weiter gemäß Staatsfernsehen SRF.

Ob das Verfahren wirklich eingestellt werden wird, wird woh erst eine definitive Verfügung in einigen Wochen zeigen. Dann dürften auch die Gründe publik-werden, warum es mit all den Ermittlungen und Anklagen nix wurde.

Michael Lauber

Michael Lauber war acht Jahre lang bis August 2020 Bundesanwalt. An seiner Amtsführung gab es massive Kritik im Zusammenhang mit möglichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang rund um Ermittlungen zum Weltfußballverband Fifa. Lauber kam mit seinem „freiwilligem“ Rücktritt einem Amtsenthebungsverfahren zuvor.

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