Tod eines Apothekers in Visp: Anklage wegen fahrlässiger TötungStrafprozeß gegen zwei Ärztinnen des Spitals Visp
Anklagen wegen fahrlässiger Tötung sind in der Schweiz selten. Umso mehr erregt ein Fall am Spital Visp Aufsehen, auch schweizweit. Es geht um Spitalpfusch und schlimmer noch, um dessen anschließende Vertuschung.
Ein 48-jähriger Apotheker aus dem Wallis starb am 10. September 2020 im Spital Visp an einer Aortendissektion, nachdem er wegen starker Kopfschmerzen und Brustdruck in die Notfallstation eingeliefert wurde. Zwei Ärztinnen stehen nun wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung vor Gericht, berichtet der Tagesanzeiger.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Notfallärztin vor, eine familiäre Vorbelastung (Aortenaneurysma) nicht ausreichend untersucht und lebensbedrohliche Ursachen wie eine Aortendissektion nicht ausgeschlossen zu haben. Der Patient hätte bei richtigem Befund sofort mit dem Helikopter in ein Unispital geflogen werden müssen.
Der Radiologin wird vorgeworfen, einen CT-Befund nachträglich verändert und rückdatiert zu haben, um eine nicht rechtzeitig bzw. gar nicht dokumentierte Erweiterung der Hauptschlagader (69 mm) zu vertuschen, was eine Urkundenfälschung darstellt. Auch ihr wird Spitalpfusch vorgeworfen: Der Befund der Notfall-Situation sei zudem „nicht zu übersehen“ gewesen, so ein externes Gutachten und hätte umgehend gemeldet werden müssen.
80 bis 86% Überlebenschance
Gutachten zufolge hätte der Patient mit korrekter Behandlung eine Überlebenschance von 80–86 % gehabt. Beide Ärztinnen genießen die Unschuldsvermutung.
Die Familie des Verstorbenen hofft auf Antworten im Prozeß vor dem Bezirksgericht Visp, besonders angesichts des Vorwurfs der Vertuschung.
Das Todesopfer war 48 Jahre alt und führte eine traditionsreiche Apotheke.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
(pd, rm)
(Symbolbild: CT/Röntgen)

