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Asylstatistik Januar 2022

Asylstatistik Januar 2022

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Im Januar 2022 wurden in der Schweiz 1446 Asylgesuche eingereicht. Gegenüber Januar 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 614 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Januar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 343 Gesuchen (18 mehr als im Dezember), die Türkei (234 Gesuche; -49), Eritrea (150 Gesuche; -18), Algerien (116 Gesuche; -17) und Syrien (76 Gesuche; -38).

Dies sind allesamt Länder, aus denen es die Einreise nur über sichere Drittländer möglich ist. Und aus denen es gemäß gemäß Abstimmungswerbung zum Schengen-Dublin-Abkommen gar keine Asylgesuche geben könne, weil gemäß dem Abkommen ein Asylgesuch nur im sicheren Ersteinreiseland möglich ist.

Das Staatssekretariat für Migration erklärt auf Anfrage von Walliser Zeitung:

„Wenn eine Person zuvor in keinem anderen (sicheren) Staat von den Behörden registriert wurde, dann ist die Schweiz verpflichtet, auf ihr Gesuch einzutreten und Asyl zu gewähren, falls sie als Flüchtling anerkannt wird.

Hinzu kommt, daß solche Erstgesuche, oder originäre Gesuche, jeweils nur rund zwei Drittel der gesamten Asylgesuche in der Schweiz ausmachen. Der andere Drittel entfällt auf sogenannte Sekundärgesuche (Geburten, Familiennachzug, Relocation).

Wird ein Asylgesuch abgelehnt, prüfen die Behörden anschließend ob eine Wegweisung zumutbar und möglich ist. Ist das nicht der Fall (z.B. weil eine Wegweisung in die Heimat aufgrund von einem Krieg nicht zumutbar wäre), wird eine Person vorläufig in der Schweiz aufgenommen.

Ein solcher Entscheid für eine vorläufige Aufnahme kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Solange das Bundesverwaltungsgericht noch kein abschließendes Urteil gefällt hat (sofern die Frist zur Anfechtung genutzt wurde), gilt ein Entscheid des SEM vorläufig noch als «erstinstanzlich».“

Von den 1446 im Januar gestellten Gesuchen waren 1051 Primärgesuche (Dezember 2021: 1041 Primärgesuche). Personen, welche ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben.

Anders als oft in Medien dargestellt gibt es keine fixen „Asylländer“, erläutert das Staatssekretariat für Migrations weiter:

„Es gibt keine «Asylländer». Das SEM prüft in jedem einzelnen Fall, ob jemand persönlich bedroht oder verfolgt ist. Eine Kriegssituation alleine reicht nicht aus, um in der Schweiz als Flüchtling anerkannt zu werden. Stattdessen werden diese Menschen i.d.R. vorläufig aufgenommen, bis sich die Situation in der Heimat beruhigt hat und eine Rückkehr wieder möglich und zumutbar ist.“

Wichtigste Herkunftsländer

Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Januar 2022 waren: Afghanistan (318, +19), die Türkei (136, +3), Algerien (115, -16) sowie Marokko (45, -1) und Georgien (43, -5).

Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

So wurden die Asylgesuche behandelt

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Januar 2022 insgesamt 1368 Asylgesuche: Es wurden 376 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 277 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 467 Personen erhielten Asyl und 288 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 112 auf 4550 zu.

Im Januar haben 170 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 498 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 126 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 312 Personen ersucht und 76 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Rückführungs-Programm

Im Rahmen des Resettlement-Programms sind im Januar 2022 27 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden.

Hinzu kommt ein Kontingent von 220 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.

SW
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