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Personendaten-Erfassung auch im Wallis:

Personendaten-Erfassung auch im Wallis:

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Die heutige Gesellschaft stellt im digitalen Zeitalter hohe Ansprüche an eine multimodale und zugleich nachhaltige Mobilität.
Auch im Kanton Graubünden wird in der Verkehrstechnik jedes Jahr mehr digitalisiert.

Dies sowohl im Straßenverkehr als auch im ÖV von Bus und Bahn.
All dies hat nicht nur positive Aspekte, sondern bringt auch Problemfragen mit sich, namentlich solche der Personendaten bzw. des Personendatenschutzes.

Aufgezeichnet werden viele Spuren und Daten. Offensichtliche und auch viele von denen wir gar nichts ahnen. Angefangen von Überwachungskameradaten aber auch Bewegungsprofile während Zugfahrten oder Busfahrten, sofern das Billett zum Beispiel via „Äpp“ gebucht wurde.

Die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen fordern deshalb die Datenbearbeiter auf, frühzeitig in datenschutz-freundliche Konzepte zu investieren.

Das Thema ist nicht ganz ohne, sind doch Daten heutzutage „das neue Öl“.

Für eine effektive Aufsicht ist es gemäß Datenschutzexperten dringend angezeigt, die überfällige Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes des Bundes in der Märzsession 2020 abzuschließen.

Nachhaltige digitale Projekte sollen die steigenden Mobilitätsansprüche mit den knapper werdenden Raum- und Energiereserven klimaverträglich in Einklang bringen.

Es werden permanent Mobilitätsdaten aufgezeichnet, die sowohl von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie auch von Behörden intensiv genutzt werden, womit auch der Druck auf die Privatsphäre der Verkehrsteilnehmer steigt.

Nachhaltig ist für die Datenschutzbeauftragten von Bund und Kantonen indessen nur eine Verkehrspolitik, die durch Investitionen zu Gunsten der Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung der Bürger Vertrauen schafft.

Wer heute auf Straße, Schiene oder in der Luft unterwegs ist, wird digital begleitet:

So erfassen und messen Verkehrs-Äpps, private und behördliche Sensoren oder vernetzte Fahrzeuge unsere Bewegungen im öffentlichen Raum wie auch unser Verweilen an privaten Orten.

Durch Auswertung kombinierter Daten können Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile entstehen. Mit Technologien wie der Gesichtserkennung droht gar die gänzliche Abschaffung der freien und anonymen Bewegung im öffentlichen Raum zu Gunsten einer Totalüberwachung.

Angesichts dieser Risiken fordern die Datenschutzbeauftragten von Bund und Kantonen die Betreiber von digitalen Mobilitätsprojekten auf, frühzeitig in datenschutzfreundliche Konzepte zu investieren, welche die Privatsphäre und Selbstbestimmung der Verkehrsteilnehmer hinreichend wahren.

Einige Herausforderungen in punkto Datenschutz für den EDÖB: Durch Mobilitätsdaten sind haargenaue Bewegungsprofile von Personen möglich

Generell sind die im Mobilitätssektor tätigen Datenbearbeiter aufgefordert, ihre Praxis gegenüber den Betroffenen transparent zu machen, so dass Letztere unter Gebrauch datenschutzfreundlicher digitaler Wahlmöglichkeiten informiert in eine verhältnismäßige und zweckgebundene Bearbeitung ihrer Personendaten einwilligen können.

Zu den Schwerpunkten des EDÖB im Bereich der Bearbeitung von Mobilitätsdaten gehört das unter der Federführung des Bundes lancierte Projekt „Mobility Pricing“. Dies bedingt die Erfassung des Reiseverhaltens und damit auch die Bearbeitung einer enormen Menge von Personendaten.

Dabei entstehen rasch Bewegungsprofile, die in Verbindung mit weiteren Personendaten zu Persönlichkeitsprofilen führen können, für die ein erhöhtes Schutzniveau gilt. Der EDÖB hat das Bundesamt für Straßen (ASTRA) dazu angehalten, für eine kompetente und mit genügend Ressourcen ausgestattete interne Datenschutzstelle zu sorgen.

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SW
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