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Bauten und Projekte in Landwirtschafts-Zonen

Bauten und Projekte in Landwirtschafts-Zonen

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Eine Betrachtung von Remo Maßat

Umstrittenerweise gibt es in der Schweiz eine äußert harte Trennung zwischen Landwirtschaftszone und Bauzonen. Seit Jahrzehnten sorgt dies für Disput.

Aktuell gibt der Fall der Oberaufsichtsverfahren um die „Les Celliers de Sion“ zu reden, welches sich die Kantonale Baukommission KBK mittels großzügiger Bewilligungspraxis einbrockte.
Rechtsgutachten wurden eingeholt, Professoren konsultiert, ein jahrelanger Prozeß beschäftige Beamte um Beamte. Alles von Steuergeldern berappt.

Gegen potentialarme Gebiete gerichtete Verhinderungskultur

Viele innovative Projekte in den Bergregionen werden dadurch verhindert.

Zudem laufen die rigiden gesetzlichen Regelungen auch den Interessen der sogenannte potential-armen Bergregionen und Randregionen zuwider.

Denn Potential gäbe es genügend. Wenn man es denn nutzen dürfte.

Aber wehe, man will nicht mitten in den Städten und Dörfern etwas Bauliches unternehmen, sondern in einer Bergregion außerhalb der Bauzonen.

Oder gar noch Wein verkosten und dazu ein Essen bieten, also ein gastronomisches Angebot schaffen.

Die obengenannten „Celliers de Sion“ gewannen 2018 den Grand Prix Suisse de l’Oenotourisme und den Publikumspreis des Bester Weintourismus (Best of Wine Tourism International). Und mußten nun ihr Angebot zurückschrauben bzw. redimensionieren.

Kulturgut verkommt und zerfällt

Doch mehr noch: Nicht einmal bestehende Bauten darf man umnutzen.

Die Besitzer sind gezwungen, sie verfallen zu lassen. Außer sie würden wieder wie ihre Vorfahren Bergbauern werden.

Und dies, obwohl jedes Jahr in der Schweiz Flächen von hunderten Fußballfeldern verganden weil sie nicht mehr bäuerlich bzw. bergbäuerlich genutzt werden können aufgrund der Professionalisierung der Landwirtschaft.

Was also tun mit den Ställen, Heulagern, Maiensäßen und Schöpfen?

Im Tessin verkommen die Rusticos, sie gibt es in Masse für einen Appel und ein Ei zu kaufen weil man eh nichts mit machen darf, sie nicht ausbauen darf, nicht drin wohnen darf, niemanden drin übernachten lassen darf oder gar ein tolles touristisches Angebot erstellen darf.

Im Wallis das gleiche Bild, nur, daß die Rusticos und Stallas dort nicht so heißen.

Und auch in Graubünden wimmelt es bloß so von zerfallenden Maiensäßen und Ställen.

Verbotskultur vs. schöne Landschaftsbilder…

Ganz zu schweigen davon, daß solch wunderschöne Landschaftsbilder mit einzeln verstreuten Höfen wie sie in vielen Gegenden die Touristen in der Schweiz bewundern nie entstanden wären hätte es dazumal schon die gesetzliche Unterscheidung zwischen Land und Land gegeben.

Zwischen Landwirtschaftsland und Bauland.

Planwirtschaftlicher Eingriff in die Eigentumsrechte

Ganz zu schweigen davon, welch einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte es darstellt.

Besonders bei den gegenwärtigen Bauland-Auszonungen, welche dazu führen, daß teilweise jahrzehntelang als Bauland versteuertes Land plötzlich bloß noch unbebaubare grüne Wiese ist. Und manche Leute so ihre Altersabsicherung verlieren.

Nicht einmal die Steuern werden rückvergütet.

All dies als Folge der Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber. Notabene ein Fünftwohnungsbesitzer, der unter anderem etwa in Paris eine Wohnung unterhielt.

 

 

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