Beamte der Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt hochaktivMotorfahrzeugsteuer 2025 zahlen, sonst Auto weg
Wer zügelt und vergißt, dies Behördenstellen mitzuteilen, der kann im Wallis nicht davon ausgehen, daß diese bei zurückgekommener Post Nachforschungen anstellen, also einfach die Einwohnerkontrolle der letzten Wohnsitzgemeinde anmailen oder Ähnliches.
Darauf weist die Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt hin.
Diese betont, daß die Zahlung für die Motorfahrzeugsteuer per 31. Januar 2025 fällig wird und dass nicht gemeldete Adressänderungen Konsequenzen nach sich ziehen können.
Die Rechnungen für die jährliche Motorfahrzeugsteuer wurden im Verlauf des Monats Dezember 2024 mit einer Fälligkeit per 31. Januar 2024 versandt.
Allen Personen, die bis zu diesem Datum den fälligen Betrag noch nicht bezahlt haben, wird eine Mahnung zugestellt.
Beamte werden hochaktiv, handeln gegen die (steuerzahlenden) Bürger
Sollte die Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum der Mahnung noch nicht erfolgt sein, werden die Staatsangestellten hochaktiv.
Sie machen nicht das Naheliegende, was jeder Privatmensch machen würde und mailen einfach die letzte Wohnsitzgemeinde an, sondern produzieren unverhältnismäßig Kosten.
So verfügt die Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt (DSUS), in Anwendung der Artikel 16 des SVG und 106 der VZV den Entzug des Fahrzeugausweises sowie der Kontrollschilder des betroffenen Fahrzeugs. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Fahrzeughalters.
Dazu führt die Dienststelle aus:
Es ist möglich, daß Personen, die umgezogen sind, ihre Adreßänderung noch nicht bei der DSUS gemeldet haben. Dies, „obwohl sie dazu verpflichtet wären“, so entrüstet sie sich und schreibt weiter:
In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, daß ein Fahrzeughalter die Steuerrechnung nicht erhalten hat und somit das Risiko einer Beschlagnahmung der Kontrollschilder aufgrund einer nicht bezahlten Steuerrechnung.
Um solche Unannehmlichkeiten zu verhindern, wird allen Fahrzeughaltern empfohlen, die Adresse auf ihrem Fahrzeugausweis zu kontrollieren und wenn nötig die Adreßänderung direkt unter www.VS.ch/Autos vorzunehmen.
(pd)