Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Bernd Kalbermatten zu Zweitwohnungen
Steuergerechtigkeit für Zweitwohnungseigentümer und Gemeinden
Bernd Kalbermatten zu ZweitwohnungenSteuergerechtigkeit für Zweitwohnungseigentümer und Gemeinden

Bernd Kalbermatten zu Zweitwohnungen

Steuergerechtigkeit für Zweitwohnungseigentümer und Gemeinden
0

Von Bernd Kalbermatten, Saas-Fee

Das Postulat der Mitte Oberwallis (Rainer Studer / Bernd Kalbermatten / Christian Rieder / Aron Pfammatter) verlangt, dass Liegenschaftseigentümer, die im Wallis wohnen und hier eine Zweitwohnung haben, nicht wie bis anhin 2.5 Promille des Katasterwertes der Zweitwohnungen, sondern die effektiven Einnahmen, abzüglich den möglichen Abzügen satzbestimmend versteuern.

Die Problematik der Zweitwohnungen in den Schweizer Bergkantonen und somit auch den Walliser Bergdörfern steht seit Jahren im Fokus der öffentlichen Diskussion.

Mit dem Postulat soll erreicht werden, dass insbesondere diese Bergdörfer höhere Steuereinnahmen erzielen können.


Bernd Kalbermatten ist aus Saas-Fee und Suppleant des Bezirks Visp für die Mitte Oberwallis


Das Postulat im Wortlaut

Urheber: Die Mitte Oberwallis, durch Rainer Studer, Bernd Kalbermatten, Christian Rieder und Aron Pfammatter

Gegenstand: Steuergerechtigkeit für alle Zweitwohnungsbesitzer

Die Zweitwohnungsproblematik in den Schweizer Bergkantonen geniesst in der öffentlichen Diskussion seit Jahren eine hohe Aufmerksamkeit.
Im Zentrum stehen dabei die Nutzen und Kosten der Zweitwohnungen für die jeweiligen Tourismusorte.
Zahlreiche Studien zeigen auf, dass die durchschnittlichen Gemeindekosten je Zweitwohnung nicht mit den Steuern, Kausalabgaben und Kurtaxen je Zweitwohnung gedeckt werden und ein Teil dieser Lasten auf die einheimischen Steuerzahler überwälzt wird.

Ein Vergleich zwischen mehreren Tourismusorten in den Kanton Graubünden und Wallis zeigt auf, dass dieses Ungleichgewicht in den Walliser Gemeinden zunehmend verstärkt auftritt.

Die Gründe sind dabei vielfältig. Auffallend ist das Missverhältnis bei Gemeinden, mit einer hohen Anzahl Zweitwohnungsbesitzern mit Wohnsitz in einer anderen Walliser Gemeinde.

Art. 188 Absatz 1 des Steuergesetzes (StG) bestimmt diesbezüglich: «Besteht die Steuerpflicht im Kanton kraft persönlicher Zugehörigkeit, werden Vermögen und Vermögensertrag in der Wohnsitz- oder Aufenthaltsgemeinde besteuert. Diese entschädigt die Gemeinde, in der sich überbaute Grundstücke befinden, mit 2.5 Promille des Steuerwertes dieser Grundstücke».

Artikel 188 Absatz 4 StG besagt sodann: « Die Steuern auf das Einkommen und Vermögen von im Kanton gelegenen Liegenschaften, deren Eigentümer im Wallis nur kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig sind, wird von der Gemeinde, in der sie liegen, erhoben.».

Diese Praxis führt nachweislich dazu, dass ein Steuerpflichtiger mit einer Liegenschaft in einer Walliser Gemeinde und Wohnsitz in einem anderen Schweizer Kanton in der Standortgemeinde der Liegenschaft mehr Steuern bezahlt, als dies ein Walliser Steuerpflichtiger mit dem gleichen Objekt und den gleichen Einkommens- und Vermögenswerten, indirekt über die Entschädigung der Wohnsitzgemeinde, tut.

Der erwähnte Artikel 188 wurde bei der Einführung des Steuergesetzes vom 10. März 1976 in kraft gesetzt.
Die Pauschale wurde aufgrund der Motion 1.0068 im Jahr 2014 von 2.0 Promille auf 2.5 Promille angehoben.

Seither hat sich der Mietmarkt im gesamten ganzen Kanton und vor allem auch in den Berg- und Tourismusgemeinden stark verändert. Die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen und die Konkurrenz zur touristischen Vermietung sind Treiber für die Mieten in den Tourismusgemeinden.
Einige Gemeinden haben seither auch die Eigenmietwerte erhöht. Auch die Vermietung von Ferienwohnungen hat in den letzten Jahren zugenommen.

Schlussfolgerung

Es wird gefordert, dass im Sinne der Steuergerechtigkeit der Artikel 188 Absatz 4 StG auf alle steuerpflichtigen Personen ausgedehnt wird.
Demnach hat zwischen den Gemeinden zukünftig eine interkommunale Steuerausscheidung zu erfolgen und ist auf die Anwendung der bisherigen Praxis innerhalb der Walliser Gemeinden zu verzichten.

Lesen Sie im Zusammenhang auch:

Ungleiche Behandlung von Zweitwohnungsbesitzern im Wallis„Apartheid“ nannte man das politische System in Südafrika

Fehler gefunden? Jetzt melden.

IHRE MEINUNGEN