Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Bevölkerung von Blatten kann vorübergehend nicht betrieben werden
Pro Bewohner 15.000 Franken vom Bund
Bevölkerung von Blatten kann vorübergehend nicht betrieben werdenPro Bewohner 15.000 Franken vom Bund

Bevölkerung von Blatten kann vorübergehend nicht betrieben werden

Pro Bewohner 15.000 Franken vom Bund
0

Die Einwohner der Gemeinde Blatten im Kanton Wallis können vorübergehend nicht betrieben werden. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat einen entsprechenden Antrag der Walliser Regierung für einen vorübergehenden Rechtsstillstand gutgeheißen.

Ein Felssturz hat das Bergdorf Blatten Ende Mai verschüttet. Der Rechtsstillstand dauert einige Monate bis zum 31. Oktober 2025.

Der Bergsturz, der am 28. Mai 2025 das Dorf Blatten im Lötschental verschüttet hat, zählt zu den verheerendsten Naturereignissen der Schweiz in den letzten Jahrzehnten. (Bundesrat Rösti inszenierte sich und sprach von einem Jahrtausend-Ereignis, was natürlich trotz aller Tragik nicht zutrifft).

Auf Antrag des Bundesrats hat das Parlament der Gemeinde Blatten als Zeichen der Solidarität rasch fünf Millionen Franken zugesprochen.

Mit diesem Beitrag werden Sofortmaßnahmen finanziert, die nicht durch Versicherungen oder Subventionen gedeckt sind. Auch Menschen in schwierigen finanziellen Situationen soll damit geholfen werden können.

Pro Bewohnerin und pro Bewohner von Blatten stellt der Bund 15 000 Franken zur Verfügung.

Rechtsstillstand bis zum 31. Oktober 2025

Um die Bevölkerung von Blatten bei finanziellen Schwierigkeiten weiter zu entlasten, hat der Walliser Staatsrat am 20. Juni 2025 entschieden, daß für die Gemeinde Blatten für den Zeitraum vom 28. Mai 2025 bis am 31. Oktober 2025 ein Rechtsstillstand gelten soll.

Damit können Schuldner aus Blatten während dieser Zeit nicht mehr betrieben werden und Betreibungshandlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Dieser Entscheid benötigte die Zustimmung des Bundesrats.

An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat dem Antrag der Walliser Regierung zugestimmt.

Gemäss Artikel 62 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) kann der Bundesrat oder mit seiner Zustimmung die Kantonsregierung im Fall einer Epidemie oder eines Landesunglücks für ein bestimmtes Gebiet oder für bestimmte Personen einen Rechtsstillstand beschliessen.

Diese Maßnahme wurde bereits früher bei Naturkatastrophen ergriffen, so nach den Überschwemmungen im Kanton Obwalden 2005 oder in Brig 1993.

(pd, rm)

Fehler gefunden? Jetzt melden.

IHRE MEINUNGEN

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert