
Blatten-Hilfe: Zeichen der SolidaritätBundesrat beantragt Soforthilfe für Gemeinde Blatten
Der Bergsturz, der am 28. Mai 2025 das Dorf Blatten im Lötschental im Kanton Wallis verschüttet hat, zählt zu den verheerendsten Naturereignissen der Schweiz in den letzten Jahrzehnten.
Der Bundesrat hat eine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet, um der Gemeinde Blatten als Zeichen der Solidarität rasch 5 Mio. Franken zuzusprechen.
Das Parlament kann in einer außerordentlichen Session im Juni über diese Botschaft entscheiden.
Auslöser des Bergsturzes in Blatten war ein massiver Gletscherabbruch am Birchgletscher am Kleinen Nesthorn. Bereits seit Mai gingen mehrmals kleinere Felsstürze auf den Birchgletscher nieder. Am 19. Mai 2025 evakuierte deshalb die Gemeindebehörde die rund 300 Dorfbewohnerinnen und -bewohner.
Am 28. Mai 2025 brach ein grosser Teil des Birchgletschers unter der zusätzlichen Belastung des Bergsturzmaterials ab. Die dadurch ausgelöste Schutt- und Eislawine verschüttete das Dorf Blatten sowie den Weiler Ried. Ein aufgestauter See hinter dem Geröllkegel überflutete den nicht verschütteten Teil des Dorfes.
Die Region bleibt aufgrund möglicher weiterer Bergstürze und Murgänge gefährdet. Eine Person gilt weiterhin als vermißt.
Solidaritätsbeitrag an die Gemeinde
Für den Bundesrat ist klar, dass angesichts der tragischen Ereignisse infolge des Bergsturzes in Blatten rasch und unbürokratisch Hilfe geleistet werden soll. Er hat deshalb am 6. Juni 2025 beschlossen, dem Parlament eine rasche Bundeshilfe im Sinne einer finanziellen Erstunterstützung für die Gemeinde Blatten von 5 Mio. Franken zu beantragen.
Der Bund kann damit an den Beitrag des Kantons Wallis von insgesamt 10 Millionen Franken anknüpfen.
Die Mittel sollen an die Gemeinde Blatten ausbezahlt werden für Sofortmaßnahmen, die nicht durch Versicherungen oder Subventionen abgedeckt sind und rasch umgesetzt werden müssen.
Die Mittel können auch zur Unterstützung von betroffenen Dorfbewohnerinnen und -bewohnern in besonders schwierigen Situationen eingesetzt werden. Über die genaue Verwendung des Sofortbeitrages soll die Gemeinde entscheiden und dem Bund Rechenschaft ablegen.
Weitere Unterstützungsmaßnahmen
Zudem hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis bis Ende 2025 eine Gesamtschau über die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die weiter vorgesehenen Maßnahmen für Wiederinstandstellung und den Ersatz von Schutzinfrastrukturen sowie deren Kosten und Finanzierung zu unterbreiten.
Diese Gesamtschau bildet die Grundlage für weitere Unterstützungsleistungen.
Der Solidaritätsbeitrag erfolgt komplementär zu bestehenden Instrumenten im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung, der Arbeitslosen-Taggelder, sowie der Landwirtschafts-, Tourismus- und Regionalpolitik. Die zuständigen Stellen des Bundes stehen diesbezüglich mit dem Kanton Wallis in Kontakt.
Nach dem Bergsturz in Blatten muss das betroffene Gebiet überwacht werden. Es gilt, die Gefahren einzuschätzen. Zudem müssen Treibholz und Geröll entfernt und beschädigte Schutzanlagen repariert oder ersetzt werden.
Schließlich hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, die Gemeinde Blatten bei den Überlegungen und Planungsarbeiten für einen Wiederaufbau ebenfalls zu unterstützen. Massgebend dafür sind die Bedürfnisse der Bevölkerung und die Absichten von Gemeinde und Kanton.
Zudem muß die Gefahrensituation berücksichtigt werden. Zuständig dafür sind das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO).
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(pd, rm)