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Umstrittener Bundesgerichtsentscheid
Bundesgericht: Männer-Studentenverbindungen darf Anerkennung entzogen werdenUmstrittener Bundesgerichtsentscheid

Bundesgericht: Männer-Studentenverbindungen darf Anerkennung entzogen werden

Umstrittener Bundesgerichtsentscheid
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Die Universität Lausanne und die École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) hatten der Männer-Studentenverbindung Zofingia die Zulassung als universitäre Vereinigung entzogen.

Diese Zulassungen sind wichtig, dahier steht unter anderem das Recht auf die Nutzung universitärer Räumlichkeiten und die Durchführung offizieller Anlässe und vieles andere mehr. 

Das Bundesgericht schreibt dazu: „Ein solches Netzwerk ist zweifellos sehr wertvoll und kann einen Vorteil für das zukünftige berufliche Netzwerk darstellen.“

Bundesgericht macht Kehrtwende

Nachdem die beiden obgenannten Lausanner Universitäten der Männer-Studentenverbindung Zofingia die Anerkennung entzogen, wehrte sich diese. Zwei Gerichts-Instanzen gaben ihr recht – das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, vollzog aber nun eine Pirouette und sprach ein wokes Urteil. Es heißt die Beschwerden der Universität Lausanne und der EPFL gut.

Die Universitäten hätten „die Pflicht, im Bildungskontext zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter beizutragen“, im Wortlaut: „Wenn Studentinnen der Zugang zu diesem Netzwerk allein aufgrund ihres Geschlechts verwehrt bleibt, verfügen sie nicht über die gleichen Chancen wie männliche Studierende. Es gehört jedoch genau zu den Aufgaben einer Universität, auf dem Campus für solche Chancengleichheit zu sorgen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.“ 

2014 hatten sich die höchsten Schweizer Richter bei der gleichen Frage anders geurteilt. Damals hatten sie die Vereinigungsfreiheit höher gewichtet als die sogenannte Gleichberechtigung. Die zudem ja auch dadurch gewährleistet ist, daß auch Personen weiblichen Geschlechts studentische Vereinigungen nur für Frauen gründen dürfen und davon auch zahlreich Gebrauch machen (sogenannte reine „Damenverbindungen„).

Als autonome Anstalten des öffentlichen Rechts hätten „die Universitäten nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, im Bildungskontext zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter beizutragen“, so das Bundesgericht, und weiter: „Die Zugehörigkeit zu einer universitären Vereinigung kann in Bezug auf die berufliche Karriere Vorteile mit sich bringen, was für die Frage der Gleichstellung relevant ist; dies gilt umso mehr, als das Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeitswelt in der Schweiz noch nicht erreicht ist.“

Müssen nun also auch den studentische Vereinigungen, die nur Frauen zulassen, die Anerkennungen von den Universitäten entzogen werden?

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Remo Maßat

 

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