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Bundesgerichtsurteile zu Kurtaxen in den Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch

Bundesgerichtsurteile zu Kurtaxen in den Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch

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Die Urversammlungen der drei Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch der Aletsch-Arena hielten im November 2022 am bisherigen Kurtaxenreglement fest. Vier Privatpersonen haben erneut beim Bundesgericht Beschwerden deponiert. Das Bundesgericht gibt das Urteil bekannt. Zu diesem äußert sich die Aletsch-Arena AG.

Das Bundesgericht habe drei von den vier Beschwerden der Privatpersonen gegen das Kurtaxenreglement abgewiesen. Eine Einsprache hat die Gemeinde Riederalp betroffen. Zwei die Gemeinde Bettmeralp und eine die Gemeinde Fiesch. Somit sei für fünf von sechs Gemeinden in der Aletsch-Arena ein harmonisiertes Kurtaxenreglement bestätigt.

Das Bundesgericht anerkenne Methode und Ergebnisse der Umfrage vom Herbst 2022, so die Aletsch-Arena AG.

Der Einspruch (1) gegen die Gemeinde Fiesch wurde angenommen. Allerdings wurden nur die Artikel 6.2. und 6.3. gestrichen. Alle anderen Artikel des Reglementes bleiben bestehen. Die von den Gemeinden angewandte Methode mit der Umfrage vom Herbst 2022 bei den Zweitwohnungsbesitzer der Aletsch Arena der HESSO Wallis wird geschützt und bestätigt.

Die Analyse habe bestätigt, daß die Belegungsgrade in allen drei Gemeinden und in allen Sektoren (Tal und Plateau) höher ist als im ursprünglichen Reglement.

Nachdem die Gemeinden bei der oben erwähnten Ermittlung festgestellt haben, daß die Auslastung der Ferienwohnungen nicht niedriger war als in der Kurtaxenreglementversion vom 2020, haben sie den Belegungsgrad bei der Überarbeitung des Reglements vom Dezember 2022 beibehalten und nicht nach oben korrigiert.

Bundesgericht bemängelt das Verhältnis des Belegungsgrades der Gemeinde Fiesch zwischen Tal und Berg

Jedoch, eines der wichtigsten Ergebnisse der Analyse war, daß die Belegungsrate der selbstbenutzten Ferienwohnungen im Tal höher ist als im ursprünglichen Reglement angegeben und dies insbesondere in Fiesch.

In den Gemeinden Riederalp und Bettmeralp ist die Auslastung der nicht ausschließlich gewerblich genutzten Ferienwohnungen auf dem Hochplateau trotzdem höher als im Tal und daher in einem vertretbaren Verhältnis zu den im Reglement eingetragene Belegungsgrade, in der Gemeinde Fiesch hingegen ist dies nicht der Fall.

Diese Differenz der beiden Sektoren in der Gemeinde Fiesch (Tal und Plateau) beurteilt das Bundesgericht als nicht akzeptabel. Philippe Sproll, Geschäftsführer der Aletsch-Arena AG beurteilt das Urteil des Bundesgerichts positiv und sagt: „Grundsätzlich sind wir mit dem Urteil zufrieden. Zwei der drei betroffenen Gemeinden sind rechtlich abgesichert, die Methode und das Ergebnis der Ermittlung der Auslastung der Wohnungen in unserer Region wurden bestätigt.“

Die politischen Vertreter der Gemeinde Fiesch werden in den nächsten Wochen zusammen mit der Aletsch-Arena AG, der RW Oberwallis AG, dem Rechtsanwalt Dr. Aron Pfammatter und den Vertretern der Ferienwohnungen an der Revision von Artikel 6.2. und 6.3. arbeiten und der Gemeindeversammlung von Fiesch Ende November einen angepaßten Artikel vorschlagen, der den Vorgaben des Bundesgerichts Rechnung trägt.

Nachtrag, Ergänzung – Lesen Sie auch:

Die Sicht der IG Fischeralp bzw. der IG Aletsch ist naturgemäß etwas anders. Auch die IGs der Aletsch-Arena haben sich zur aktuellen Sachlage geäußert:

Bundesgericht-Entscheid zu Kurtaxen – Stellungnahme der IG Fiescheralp 

(pd, rm)
(Foto: Die Aletsch-Arena (Riederalp, Bettmeralp, Fiesch-Eggishorn), Bild Christian Pfammatter)

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