
Bundesrat empfiehlt Ablehnung der «Ernährungsinitiative»Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» aus.
Dies hat er am 13. November 2024 entschieden.
Die Forderungen der Initiative seien innerhalb des von ihr vorgegebenen Zeitrahmens nicht realisierbar.
Zudem hätte eine Annahme des Volksbegehrens weitreichende Folgen für die Produktion und den Konsum von Lebensmitteln in der Schweiz.
Bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) sind Anliegen der Initiative wie eine Stärkung der Ernährungssicherheit oder die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Land- und Ernährungswirtschaft zentrale Themen.
Der Bundesrat wird dazu voraussichtlich 2026 eine Vernehmlassung durchführen. Im Einzelnen führt der BR seine Ansichten wiefolgt aus:
Am 16. August 2024 wurde die sogenannte «Ernährungsinitiative» mit 112’736 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt unter anderem, dass die Land- und Ernährungswirtschaft vermehrt auf die Produktion und den Konsum von pflanzlichen statt tierischen Lebensmitteln ausgerichtet wird.
Die Ernährungssicherheit soll damit durch eine Steigerung des Netto-Selbstversorgungsgrads von heute 46 auf mindestens 70 Prozent erhöht werden. Weiter fordert die Initiative, dass der Erhalt von genügend sauberem Trinkwasser, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sichergestellt und die in den Umweltzielen Landwirtschaft (UZL) festgelegten Höchstwerte für Dünger- bzw. Nährstoffeinträge in die Umwelt nicht mehr überschritten werden. Die Ziele sollen bis zehn Jahre nach Annahme der Initiative erreicht werden.
Ziele der Initiative nur mit tiefgreifenden staatlichen Interventionen erreichbar
Aus Sicht des Bundesrats sind die Ziele der Ernährungsinitiative innerhalb der von ihr vorgegebenen Fristen nicht realistisch. Dies gilt insbesondere für die Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrad auf 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren bei gleichzeitiger Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft. Eine solche Umstellung des Ernährungssystems der Schweiz wäre nur möglich, wenn der Staat tiefgreifend in die Produktion und in den Konsum von Lebensmitteln eingreifen würde. Weil zudem die Verfassungsgrundlagen für eine Entwicklung der Agrarpolitik in die von der Initiative geforderte Richtung bereits ausreichen, empfiehlt der Bundesrat die Initiative ohne direkten Gegenentwurf bzw. indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Ganzheitlicher Ansatz des Bundesrats zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik nimmt Anliegen der Initiative bereits auf
Bereits vor der Einreichung der Ernährungsinitiative hat das Parlament den Bundesrat mit der Weiterentwicklung der heutigen Agrarpolitik beauftragt. Dabei soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der neben den Landwirtinnen und Landwirten das gesamte Ernährungssystem einbezieht. Der Bundesrat wird dazu eine Gesetzesvorlage zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) ausarbeiten und voraussichtlich im zweiten Semester 2026 in die Vernehmlassung geben. Im Rahmen der AP30+ wird der Bundesrat Massnahmen für die Stärkung der Wertschöpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie für die administrative Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe vorschlagen. Gleichzeitig wird die AP30+ wichtige Anliegen der Initiative wie die Stärkung der Ernährungssicherheit und die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Land- und Ernährungswirtschaft aufnehmen. Dabei wird der Bundesrat erreichbare Ziele und einen realistischen Zeitrahmen vorsehen.
(pd, rm)
(Foto: regionales Essen, Wallis-Promotion)