Bundesrat lehnt Verbot von Kinderkopftüchern in Schulen abBundesgericht glaubt, Kopftuchverbot in Schulen sei nicht verfassungskonform
Der Bundesrat will Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen nicht verbieten.
Das geltende Recht stelle ausreichend sicher, daß alle Mädchen am Schul-, Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können, so der Bundesrat aktuell in einer Mitteilung. Zu diesem Schluß kommt er Bundesrat in seinem Bericht vom heutigen 22. Oktober 2025.
Das Parlament hat den Bundesrat mit der Prüfung einer gesetzlichen Grundlage für ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen für Schülerinnen unter 16 Jahren beauftragt (Postulat 22.4559 Binder-Keller). Insbesondere soll er aufzeigen, ob zumindest ein Kopftuchverbot beim Sport- und Schwimmunterricht sicherstellen könnte, dass alle Mädchen am Unterricht teilnehmen.
Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 22. Oktober 2025 fest, dass sowohl das Schulwesen als auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat verfassungsmäßig in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
In einzelnen Fällen haben kantonale Behörden Kopftuchverbote für Schülerinnen ausgesprochen.
Bundesgericht gegen Kopftuchverbote in Schulen
Dies gab dem Bundesgericht die Gelegenheit, die Rechtslage zu klären.
In einem Grundsatzentscheid von 2015 (BGE 142 I 49) hat das Bundesgericht festgehalten, dass sich ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform ausgestalten läßt.
Für den Bundesrat sei der Zugang zum Unterricht zentral, so dieser heute. Er fördere Chancengleichheit und Integration.
Der Bundesrat äußert, daß die Kantone bereits heute dazu verpflichtet sind, allen Kindern den uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen obligatorischen Unterrichtsfächern sicherzustellen.
Nicht zur Schule aus religiösen Gründen – mit Bewilligungen
Dispensationen aus religiösen Gründen werden von den Kantonen in der Praxis zurückhaltend bewilligt.
Aus rechtlicher Sicht sei die Teilnahme am Unterricht – einschließlich der Sport- und Schwimmlektionen – bereits heute für alle Mädchen gewährleistet, so der Bundesrat weiter.
Anders als bei der Politik im Ukraine-Krieg (Cassis bezeichnete Zelenskyj als „einen Freund“) hält hier der Bundesrat die Neutralität hoch:
Außerdem sei es dem Bundesrat ein Anliegen, daß sich der Staat und somit auch die Schule gegenüber allen Schülerinnen und Schülern bezüglich religiöser Symbole neutral verhalte, so dieser weiter.
Aus diesen Gründen lehne der Bundesrat ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen ab.
Bundesrat für Ganzkörperbadeanzug und eine Kinder-Schwimmkappe im Schwimmunterricht
Viele Kantone halten in ihren Wegleitungen unkomplizierte und praktikable Lösungsansätze zu religiösen Fragestellungen und kultureller Vielfalt fest: So könne ein Mädchen zum Beispiel am Schwimmunterricht teilnehmen, indem es einen Ganzkörperbadeanzug und eine Schwimmkappe trägt, so der Bundesrat und: In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten Kleidervorschriften ohnehin nur zurückhaltend eingesetzt werden. Für den Bundesrat ist also das Kopftuch gleich Freiheit. Dies dürfte gesellschaftlich nicht Jeder, nicht Jede so sehen.
(pd, rm)
(Bild: Pixabay)


