
Bundesrat will Bauhandwerkerpfandrecht beibehaltenFehlende Praxistauglichkeit der Lösungsvorschläge
Das Bauhandwerkerpfandrecht sichert Handwerker und Subunternehmer gegen Zahlungsausfälle ab, birgt jedoch Risiken für Grundeigentümerschaft. Der Bundesrat hat im Auftrage des Parlaments geprüft, ob das geltende Recht zugunsten der Grundeigentümerschaft geändert werden sollte. In seinem Berichte vom 13. August 2025 stellt er fest, daß alle geprüften Vorschläge die Praxistauglichkeit des Pfandrechts mindern, ohne die Risiken für Grundeigentümerschaft wirksam zu reduzieren. Daher sieht der Bundesrat von Änderungen ab.
Funktion und Risiken des Bauhandwerkerpfandrechts
Das Bauhandwerkerpfandrecht schützt Handwerker vor unbezahlten Rechnungen, indem sie ein Pfandrecht im Grundbuche eintragen lassen können, etwa wenn ein Wandschrank eingebaut wird und die Zahlung ausbleibt. Für Grundeigentümer entstehen Risiken, wenn beauftragte Bauunternehmen Subunternehmer nicht bezahlen, obwohl der Grundeigentümer seine Rechnungen beglichen hat. Subunternehmer können trotzdem ein Pfandrecht eintragen, selbst wenn der Grundeigentümer nichts von deren Einsatze weiß. Das Postulat 19.4638 Caroni forderte daher eine Überprüfung, um diese Risiken zu mindern.
Fehlende Praxistauglichkeit der Lösungsvorschläge
Der Bundesrat erkennt an, daß die Transparenz beim Einsatze von Subunternehmern unzureichend ist. Geprüfte Vorschläge wie eine Informationspflicht für Subunternehmer oder Sicherheitsleistungen durch Bauunternehmer wurden jedoch verworfen. Sie würden das Pfandrecht komplexer machen, Handwerker benachteiligen und die Risiken für Grundeigentümer nicht effektiv senken. Der Bundesrat betont, daß Grundeigentümer Risiken bereits durch Verträge oder Direktzahlungen an Subunternehmer begrenzen können. Eine Änderung des Bauhandwerkerpfandrechts wird daher nicht vorgeschlagen.
(pd, rm)
(Archivbild Spatenstich VS.ch)