
Corona-Bussen:
Eine Kolumne von Thomas Baumann
28 Familien im Kanton Wallis sollen mit Bussen zwischen 400 und 1000 Franken belegt werden, weil sie während der drei Wochen im Januar, an denen an der Primarschule im Kanton Wallis eine Maskenpflicht galt, einen Schulstreik veranstalteten, d.h. ihre Kinder nicht in die Schule schickten.
Doch wie es eben so ist: Alle sind gleich, aber einige sind gleicher. Während Greta Thunberg für ihren Schulstreik zum globalen Star hochgejubelt wurde, soll hier mit der harten Hand des Staates durchgegriffen werden.
Wenigstens setzen sich vier Grossräte in einer „unheiligen Allianz“ von Grünen und SVP für die Schulstreikenden ein. Sie fordern in einem dringlichen Postulat, dass die verbleibenden Bussen aufgehoben und alle bisher bezahlten Bussen annulliert und rückerstattet werden.
Der Walliser Bote schnödet in einem Bericht über die Postulanten. Ein billiger Trick: Wenn die Argumente in der Sache fehlen, zielt man eben auf den Mann bzw. Frau. Dabei übersieht er: Die Postulanten haben Moral und gesunden Menschenverstand eindeutig auf ihrer Seite.
Fakt ist: Die Regierung hat in einem schwierigen Umfeld eine Entscheidung getroffen und eine Maskenpflicht verhängt.
Damals konnte man noch nicht ahnen, dass die Omikron-Variante einerseits grösstenteils leichte Verläufe hervorruft und andererseits derart ansteckend ist, dass sie innert Monatsfrist die halbe Bevölkerung durchseucht – Maskenpflicht hin oder her. Mit anderen Worten: Die verhängte Maskenpflicht stellte sich im Nachhinein als völlig unnötig heraus.
Der Staat hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt – und dennoch das Falsche getan. Dies kann passieren, denn wo Menschen tätig sind, passieren Fehler. Man mag es ebenfalls für einen Fehler halten, dass die Eltern einen Schulstreik veranstalteten. Nur: Dies geschah bloss deswegen, weil ihm ein Fehler von Seiten des Staats vorherging.
Wer selber eine Fehler begeht, also eine unnötige Verordnung verabschiedet, hat nicht andere zu bestrafen, die aufgrund des eigenen Fehlers daraufhin ebenfalls einen Fehler begangen haben. Denn hätte der Staat keine unnötige Maskenpflicht verhängt, dann hätte es auch keinen Schulstreik gegeben.
Das Beste was man hier tun kann: Der Staat hat einen Fehler gemacht – Schwamm drüber. Kein Beamter soll dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist so zu tun, als hätte es diesen Erlass nie gegeben und allfällige Konsequenzen, die sich aus seiner Existenz ergeben, sind zu ignorieren.
Die Postulanten haben somit völlig recht: Wenn der Staat einen ‚Seich‘ macht, soll er für die Konsequenzen gerade stehen – und nicht noch andere dafür bestrafen wollen.
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