
Couragierter Wirt in Chamoson widersetzt sich
Niemandem mehr erschließen sich die Corona-Maßnahmen. Es gibt weder eine Übersterblichkeit, noch macht es Sinn, ein gesamtes Land zwangszuschließen anstatt die wirklichen Risikogruppen zu schützen.
Am 26. Januar 2021 leitete die Gemeindepolizei der Kantonspolizei Wallis den Fall eines Restaurantbetreibers weiter, welcher sich trotz zweifacher Verwarnung nicht an die Maßnahmen zur Eindämmung der angeblichen Corona-Pandemie gehalten hatte.
Die Kantonspolizei Wallis verzeigte den Betreiber bei der Staatsanwaltschaft, welche einen Strafbefehl erließ.
Als die Gemeindepolizei gegen 12:30 im Restaurant eintraf, aßen zwei Kunden im Speisesaal des Restaurants zu Mittag, während eine dritte Person an der Bar mit einem Getränk auf ihre Mahlzeit wartete.
Da der Betreiber bereits zwei Mal verwarnt wurde, leitete die Gemeindepolizei den Fall der Kantonspolizei weiter.
Die Kantonspolizei hat den Restaurantbetreiber bei der Staatsanwaltschaft verzeigt.
Diese hat nun einen Strafbefehl erlassen.
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