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Covid-Zertifikate: Erneute Übernahme EU-Recht

Covid-Zertifikate: Erneute Übernahme EU-Recht

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Corona ist aus den Schlagzeilen, eine corona-bedingte Übersterblichkeit gab es nicht, aber die Beamten arbeiten weiter und kosten Steuergelder:

Am 27. April 2022 hat der Bundesrat beschlossen, Covid-Zertifikate, die auf der Grundlage eines positiven antigenen Schnelltests ausgestellt wurden, anzuerkennen.

Die Schweiz schließt sich damit der Europäischen Union (EU) an, die diese seit dem 22. Februar 2022 anerkennt, so die seit Corona schweizweit (und weltweit) in die Schlagzeilen geratene Dienststelle für Gesundheitswesen des Wallis, und weiter:

Berechtigte Bürger können seit Montag, den 2. Mai 2022, ihr Covid-Zertifikat für Genesene auf der Grundlage eines positiven antigenen Schnelltests beantragen. Diese Bescheinigungen können rückwirkend für alle seit dem 1. Oktober 2021 in der Schweiz gemeldeten positiven Tests ausgestellt werden. Ihre Gültigkeit beginnt am 11. Tag nach dem Test und dauert 180 Tage.

Verfahren für die Beantragung

Für jeden neuen positiven Antigen-Schnelltest kann die Institution, die den Test durchführt (Labor, Apotheke, Arztpraxis oder Testzentrum), das Zertifikat sofort vor Ort ausstellen.

Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest Ergebnis, der vor dem 3. Mai 2022 durchgeführt wurde, können sich direkt an die Institution wenden, die den Test durchgeführt hat. Wenn die Einrichtung noch einen Nachweis über diesen Test besitzt, kann sie die entsprechende Bescheinigung ausstellen. Ist dies nicht der Fall, können die Betroffenen einen Antrag über die nationale Plattform stellen.

Schliesslich können Personen, die im Besitz eines Schweizer Covid-Zertifikats sind, das auf der Grundlage eines Antigen-Schnelltests ausgestellt wurde (zwischen dem 24. Januar und dem 17. Februar 2022), ihr Zertifikat mittels der Anwendung „Covid Cert“ in ein neues, in der EU anerkanntes Dokument umwandeln.

SW
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