Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt seit 2025

Warum man an Fasnacht trotzdem sein Gesicht verhüllen darf

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in kraft gesetzt. Wer unrechtmäßig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Buße von maximal 1000 Franken bestraft. … Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt seit 2025

Warum man an Fasnacht trotzdem sein Gesicht verhüllen darf

weiterlesen