
Der neue Schweizer Paß kommt
Am 31. Oktober 2022 ist die Einführung der neuen Schweizer Paßfamilie vorgesehen. Während die Gestaltung rundum erneuert wird, bleiben die Funktionalität und das Ausstellungsverfahren unverändert. Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zum eingetragenen Datum gültig.
Das Design des Schweizer Passes ist rund 20 Jahre alt. Zuletzt war er im Jahr 2006 mit der Einführung der Biometrie an die damaligen Sicherheitsstandards angepaßt worden. Die aktuellen Sicherheitsstandards machen nun eine Erneuerung der Schweizer Paßfamilie notwendig, heißt es seitens des Bundesamtes für Polizei.
Der Schweizer Paß erscheint weiterhin im bekannten roten Einband. Neu wird zusammen mit den 26 Kantonen auch die «fünfte Schweiz», welche die Auslandschweizer repräsentiert, auf einer der Visaseiten vertreten sein.
Alle bisher ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Gültigkeitsdatum. Für diejenigen Personen, die den Paß im neuen Design wünschen, muß ein Termin für die Erfassung der biometrischen Daten bei den Paßstellen und den zuständigen Schweizer Vertretungen im Ausland ab dem 31. Oktober 2022 vereinbart werden.
Das Ausstellungsverfahren bleibt identisch. Die Personalisierung und der Versand des Passes wird wie bisher durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sichergestellt. Kombinationen von Paß und Identitätskarte können weiterhin bestellt werden und setzen sich aus den jeweils aktuellen Ausweisen zusammen.
Die neue Schweizer Paßfamilie besteht aus dem ordentlichen Paß, dem Diplomatenpaß, dem Dienstpaß, dem Reiseausweis («Flüchtlingspaß») und dem Paß für ausländische Personen, die in der Schweiz leben. Ein Notpaß im neuen Design wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt und den aktuellen provisorischen Paß ersetzen.
(rm, pd)
(Foto: Fedpol)