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Die Feuerwerksinitiative ist zustande-gekommen

Die Feuerwerksinitiative ist zustande-gekommen

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Nun wird also darüber abgestimmt werden, ob in der Schweiz weiterhin Feuerwerk erlaubt bleibt.

Die am 3. November 2023 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ist formell zustande gekommen.

Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, daß von insgesamt 138’237 eingereichten Unterschriften 137’193 gültig sind.

Die Initiatnten wollen „eine Schweiz ohne private Feuerwerksknallerei zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt“ wie es auf der Webseite derselben heißt.

Die Freude weniger Menschen dürfe nicht die Lebensqualität aller anderen beeinträchtigen, so das Argumentarium weiter, und:

Es vergeht kaum ein schöner Sommerabend, ohne daß von nah und fern Feuerwerksraketen knallen. Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten werden ebenso mit einem privaten Feuerwerk zelebriert wie Nationalfeiertag oder Dorffest.

Knallkörper bedeuten Streß für Menschen, die auf Lärm sensibel sind oder einen entspannten Abend unter freiem Himmel verbringen möchten. Sie versetzen Kleinkinder, Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik und bescheren schlaflose Nächte. In trockenen Sommertagen gefährden unkontrollierte Feuerwerke Flora und Fauna – Brände, sind ein Risiko.

Tausende Schweizerinnen und Schweizer ziehen am Nationalfeiertag das feuerwerkslose Ausland vor oder verbarrikadieren sich mit ihren Tieren in Kellern und Ställen, statt gemeinsam mit Nachbarn und Familie den ersten August zu feiern.

Feuerwerk-Fäns halten sich nicht an den 1. August und den 31. Dezember. In den letzten Jahren ist die Belästigung durch lautes, oft unkontrolliert gezündetes Feuerwerk auf bis zu 30 Abende pro Jahr angewachsen, je nach Wohnregion.

Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Menschen, Tiere und Umwelt schützen. Denn Feuerwerksknallerei gehört nicht zum Grundrecht der persönlichen Freiheit und geniesst keinerlei rechtlichen Schutz.

(rm)

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