
Schwerpunkt Mai-Session des Grossen Rats
Ein Gastbeitrag von Diego Schmid
Die Plakatierung gilt bei der Meinungsfindung im Vorfeld von Abstimmungen als wichtiges Element. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur direktdemokratischen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.
Insbesondere auch, weil Plakate eine vergleichsweise günstige und bürgernahe Werbeform darstellen.
Der Aufwand, um im Wallis ein politisches Plakat aufzustellen, ist jedoch ungleich grösser als in anderen Kantonen. Beispielsweise im Kanton St. Gallen wird bei Wahl- und Abstimmungsplakaten eine Ausnahme gemacht und es ist weder eine Bewilligung noch eine Gebühr nötig.
(Quelle: https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/rheintal/plakate-duerfen-nicht-beliebig-haengen-ld.217903,
Stand: 29.04.2022).
In vielen Kantonen gibt es Ausnahmen betreffend Bewilligung für Wahl- und Abstimmungsplakaten, welche eine gewisse Zeit vor und nach der Abstimmung aufgehängt werden können.
(Quelle: https://tp.srgssr.ch/p/popup?urn=urn:srf:audio:fd55affc-c748-4467-8fea-9304e12c6ac7&autoplay=true, Stand: 29.04.2022).
Gemäss dem kantonalen Konzept „Strassenreklamen“ bedarf es im Wallis neben einer unterzeichneten Zustimmung des Bodeneigentümers auch die Zustimmung der Gemeindebehörde und die Bewilligung des Kantons. Diese Praxis ist äusserst bürokratisch und aufwändig.
Weiter werden für die Erteilung dieser Bewilligungen zum Aufstellen von temporären Plakaten auch erhebliche Gebühren verrechnet. So wurden in einem Fall für zwei Plakate 97 Franken in Rechnung gestellt.
Dies erschwert die politische Partizipation der Bevölkerung enorm.
Daher sind wir der Ansicht, dass hier Handlungsbedarf angezeigt ist. Es ist nicht ersichtlich, weshalb für eine temporäre Bewilligung zum Aufstellen eines Plakats im Vorfeld einer Abstimmung sowohl der Kanton als auch die Gemeinde zustimmen müssen. Weiter scheint eine Gebühr von 97 Franken für die Bewilligung zweier Plakate als unangemessen hoch.
Im Sinne der direktdemokratischen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und der Achtung der politischen Rechte wäre hier eine pragmatische und bürgernahe Regelung angezeigt.
Schlussfolgerung
1. Der Staatsrat wird ersucht, bei temporären Plakaten im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten.
2. Weiter zu prüfen, inwieweit die Bürokratie und Doppelspurigkeit im Vorfeld einer Bewilligung zum Aufstellen eines temporären Plakats reduziert werden können.
Diego Schmid ist Grossrats-Suppleant und Generalsekretär der SVPO. Zusammen mit seinen Parteikollegen Lukas Jäger, Marco Schnydrig und Patric Zimmermann reichte er das Postulat 2021.11.449 ein, das am 12. Mai im Grossen Rat behandelt wird.
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