
Frisiertes E-Trottinett mit 115 km/h in Saxon
Ein besonderes Verkehrsverhalten, was wohl nicht dem entspricht, was in der Verkehrskunde unterrichtet wird, legte ein Trottinet-Fahrer an den Tag. Wobei unklar ist, ob er überhaupt schon einen Führerausweis besitzt bzw. besaß.
Letzte Woche hielten Agenten der Kantonspolizei Wallis anläßlich einer Verkehrskontrolle einen Elektrotrottinett (einen „E-Scooter“) an.
Die Kontrolle auf der Prüfrolle ergab, daß das Gefährt eine Geschwindigkeit bis zu 115 km/h erreichen konnte. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt.
Am Donnerstagmorgen kurz vor 7.00 Uhr, wurde auf der Route de la Plâtrière in Saxon ein Elektrotrottinett kontrolliert. Die von den Agenten durchgeführten Überprüfungen ergaben, daß das Fahrzeug über eine extreme Beschleunigung verfügte.
Eine Messung auf der Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h für dieses Gefährt, das von den Agenten in der Folge beschlagnahmt wurde.
Die Anzeige erfolgte aufgrund einer Meldung von Anwohnern, die sich über die Geschwindigkeit und die Gefährlichkeit, mit welcher der Lenker durch das Dorf fuhr, ärgerten und die Polizei verständigten.
Der Fahrer wird bei der zuständigen Behörde wegen Widerhandlung gegen das Straßenverkehrsgesetz angezeigt.
Kapo warnt
Die Kantonspolizei erinnert an die rechtlichen und versicherungstechnischen Folgen, wenn man mit solchen Geräten unterwegs ist.
Im Handel angebotene Elektrotrottinette, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, sind meist mit dem Vermerk „Nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen“ gekennzeichnet.
Sollte man dennoch in eine Kontrolle mit einem solchen nicht zugelassenen Fahrzeug geraten, muß man mit einer Anzeige rechnen, die je nach Sachverhalt empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Nicht zugelassene Fahrzeuge können zudem beschlagnahmt werden.
Bei Unfall Haftungsausschluß und Regreßforderungen
Im Falle eines Unfalls kann es zu einem Haftungsausschluß oder Regreßforderungen kommen.
Nachsitzen in Verkehrskunde
Ein Verkehrsteilnehmer, der solcherlei Verkehrsverhalten an den Tag liegt wie im vorliegenden Fall, daß sogar Anwohner sich beschweren und die Kantonspolizei kontaktieren, müßte eigentlich in Verkehrskunde nachsitzen. Nur ist fraglich, ob besagter Verkehrsteilnehmer überhaupt schon einen Führerausweis besitzt (bzw. besaß) und damit einen Verkehrskundekurs besucht hat.
Denn dann wüßte er, wie sehr er mit solchem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer (und sich selbst gefährdet). Wobei auch Raser ja oft einen Führerausweis haben und trotzdem daß sie einen Verkehrskundekurs besucht haben, delinquieren.

(pd, rm)
(Foto: Kapo VS)