Ein Geschenk für Uber, Dynamit für das Schweizer RechtssystemUnia: "Nationalratskommission will Arbeitnehmer- und Lohnschutz aushöhlen"
Durch aggressives Marketing und Extrem-Lobbying machte der UBER-Konzern, hinter dem laut eigenem Bekunden die Investoren Benchmark Capital, Goldman Sachs und GV, First Round Capital, Menlo Ventures und Lowercase Capital stecken und das Anfang Juni 2014 1,2 Milliarden US-Dollar von Investoren wie Google und Goldman Sachs. erhielt, später Milliarden von weiteren Investoren, in der Vergangenheit von sich reden.
Uber expandierte jüngst in die Skigebiete des Wallis. Nach Saas-Fee mit seinen Para-Taxi-Diensten.
Und nach Zermatt sowie Verbier liefert Uber sogar mit seinen Angestellten bzw. selbstständigen Mitarbeitern Essen auf die Skipisten. (siehe Bericht unten)
Um Uber geht es auch aktuell in der Schweizer Politik. Hierbei geht es darum, ob Uber-Mitarbeiter selbstständig oder scheinselbstständig sind.
Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, die der Schwarzarbeit Tür und Tor öffnet, so schreibt die Gewerkschaft Unia in einer Mitteilung.
Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen» von Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen würde die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und den Lohnschutz in den meisten Branchen praktisch verunmöglicht, so die Unia.
Zudem würde die Finanzierung der Sozialversicherungen in Frage gestellt.
Die vorgeschlagene Änderung im Sozialversicherungsgesetz ist das Ergebnis der Lobbyarbeit des Dumping-Konzerns Uber, der damit sein illegales Geschäftsmodell legalisieren will, so die Gewerkschaft weiter, die dazu ausführt:
Neu sollen sogenannte «Parteivereinbarungen» mitentscheidend sein, ob eine Arbeitstätigkeit als selbständig oder unselbständig einzustufen ist.
Im Klartext: Wenn ein Arbeitgeber behauptet, seine Angestellten arbeiteten als Selbständige, könnte er sich so aus allen Arbeitgeberpflichten befreien: Er müßte keinen Mindestlohn bezahlen, keine Arbeitszeitregelungen oder Kündigungsfristen einhalten, seine Beschäftigten nicht bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung versichern, keine AHV und zweite Säule bezahlen.
Angriff auf das Schweizer Rechtssystem
Diese Gesetzesänderung würde im Schweizer Rechtssystem für Chaos sorgen: Sie betrifft den Status von Arbeitnehmern im Zivilrecht, im Arbeitsrecht, bei der AHV, im BVG, in der Arbeitslosen- und Unfallversicherung und im Mitwirkungsgesetz. Schliesslich wären «Parteivereinbarungen» neu auch bei der Entsendung von «Selbständigen» aus dem Ausland ausschlaggebend.
Das würde die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit im Entsendebereich und damit den Vollzug der Flankierenden Maßnahmen (FlaM) massiv erschweren und dubiösen Geschäftsmodellen einen immensen Wettbewerbsvorteil gegenüber korrekten Firmen verschaffen.
Gewerkschaften, Arbeitgeber und Kantone sind dagegen
Aus diesen Gründen haben sich in der Vernehmlassung nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch zahlreiche Arbeitgeberverbände und die Mehrzahl der Kantone gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen.
Denn damit würden mißbräuchliche Geschäftsmodelle und unlauterer Wettbewerb gefördert sowie die Rechtsunsicherheit erhöht.
Uber gewinnt, alle anderen verlieren
Es gibt eine einzige Firma, die daran ein Interesse hat: Der Konzern Uber, der seit über zehn Jahren mit einem illegalen Geschäftsmodell in der Schweiz operiert.
Obwohl das Bundesgericht festgestellt hat, daß die Uber-Fahrer Angestellte von Uber sind, weigert sich das Unternehmen unter Umgehung der Gesetze bis heute, die Fahrer:innen ordentlich zu bezahlen und zu versichern.
Dass der Gesetzesvorschlag exakt auf Uber zugeschnitten ist, bestätigen die Aussagen der SUVA und der AHV-Ausgleichskassen, die für die Einstufung von Arbeitsverhältnissen zuständig sind: In über 99 Prozent der Fälle funktioniert die Statusabgrenzung aufgrund der heutigen Kriterien reibungslos und ist unbestritten. Nur Uber hat demnach Probleme mit dem geltenden Recht.
Parlament muß korrigieren
Die Unia erwartet vom Parlament, daß es den unverantwortlichen und knappen Entscheid der SGK-N korrigiert und die Vorlage ablehnt.
Anm. der Redaktion / Korrigenda
In einer ursprünglichen Version hieß es, daß UBER eine Tochtergesellschaft von Google / Alphabet sei. Dies wurde korrigiert. Google hat zwar hohe Summen an Kapital an UBER gegeben, aber ist nicht Muttergesellschaft (vgl. korrigierten ersten Satz des Artikel).
(rm, pd)
(Foto: Archiv, UBER Saas-Fee)
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Uber is not a subsidiary of alphabet
Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Wir haben es korrigiert und eine Korrigenda unter dem Artikel hinzugefügt.