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Einbürgerungen: 430 neue Walliser

Einbürgerungen: 430 neue Walliser

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Der Walliser Große Rat hat 430 Personen eingebürgert. Um die Gesundheitsvorgaben, die im Rahmen der Bekämpfung der sogenannten Corona-Pandemie erlassen wurden, einzuhalten, finden die Vereidigungen jedoch in Abweichung vom Gesetz über das Walliser Bürgerrecht nicht im Beisein des Vorstehers des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) statt. Die eingebürgerten Personen erhalten ihren Heimatschein per Post.

Das Walliser Parlament hat 430 Personen eingebürgert, davon 417 ausländische Staatsangehörige und 13 Schweizer. Ordentliche Einbürgerungen finden zweimal pro Jahr statt: während der Mai- und Novembersession des Großen Rates. Diese Sessionen schließen die Einbürgerungsverfahren ab, die von der Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Unterkommission der Justizkommission des Großen Rates geführt werden.

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren endet offiziell mit der Vereidigung. Diese findet im Beisein eines Vertreters des Staatsrates statt, wobei es sich für gewöhnlich um den Vorsteher des Departements für Institutionen, derzeit des DSIS, handelt. Aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 verzichtet der Staatsrat in dieser Session auf die Vereidigungszeremonie.

Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Einbürgerung selbst. Alle vom Großen Rat eingebürgerten Personen erhalten ihren Heimatschein ab dem 18. Mai 2021 per Post. Die betroffenen Gemeinden werden ebenfalls benachrichtigt. Nach diesem Datum können die neuen Walliser Bürger ihre Schweizer Ausweise (Identitätskarte und Pass) beantragen.

Bild: Kanton Wallis

SW
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