
Einige dürfen wieder essen, wenn auf Namensliste
Nicht einmal mehr Essen ist selbstverständlich unter den Corona-Maßnahmen.
Der Staatsrat des Wallis hat nun beschlossen, Restaurants, die dies möchten, zu erlauben, unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Berufstätige im Außeneinsatz für das Mittagessen zu empfangen.
Allerdings darf nur essen, wer auf einer zuvor bewilligten Namensliste ist.
Andere dürfen nicht bewirtet werden.
Diese Möglichkeit des Essen-dürfens per Sonder-Erlaubnis betrifft die Sektoren Landwirtschaft, Bauhandwerkgewerbe, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Straßenbau und Montageservice.
Die von der Regierung gewählte Lösung macht von der vom BAG neu eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, bestimmten Betrieben zu erlauben, als Betriebsrestaurants zu fungieren und den im Freien arbeitenden Mitarbeitern während der Mittagszeit eine warme Mahlzeit im Innern anzubieten.
Restaurants, die dies möchten, können als Betriebskantinen Angestellte im Außendienst während ihrer Mittagspause zu verköstigen. Der Staatsrat hat die Bedingungen für eine solche Öffnung gemäß Vorschriften des BAG festgelegt.
Die Öffnungszeiten der betreffenden Restaurants sind auf die üblichen Arbeitstage der betreffenden Tätigkeitsbereiche und das Zeitfenster zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr begrenzt.
Zugang zum Angebot haben Berufstätige, die ihr Mittagessen nicht in der Betriebskantine oder zu Hause einnehmen können, und deren Tätigkeit im Freien stattfindet. Es betrifft die Bereiche Landwirtschaft, das Bauhandwerkgewerbe, das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, den Straßenbau und Montageservice, ausgenommen ist das Verwaltungspersonal der betroffenen Unternehmen.
Damit die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert werden kann, müssen Unternehmen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, eine schriftliche Vereinbarung mit einem Restaurant abschließen und diese spätestens zwei Werktage vor Beginn der Zusammenarbeit unter cantine@ocvs.ch einreichen.
Nur wer auf Namensliste ist, darf essen
Das Unternehmen hat eine Namensliste der berechtigten Angestellten zu erstellen, diese beim Partnerrestaurant zu hinterlegen und sie auf dem neuesten Stand zu halten.
Der Restaurantbetreiber ist für die Anwendung des Schutzkonzeptes für Betriebskantinen verantwortlich (abweichend vom Schutzkonzept von GastroSuisse), während das Unternehmen dafür zu sorgen hat, dass seine Angestellten die Vorschriften während der Essenspause einhalten.
Illegal Essen strafbar
Bei Verstößen machen sich das Unternehmen und / oder das Restaurant sowie die Angestellten strafbar, warnt der Kanton Wallis.
Wenn also etwa der Chef oder ein Angestellter, der nicht im Außeneinsatz arbeitet, sich zum Mittagessen dazu-setzen würde, um etwas zu besprechen, zum Beispiel mit dem Bauleiter einer Baufirma, so macht sich das Restaurant als auch die illegal Essenden und allenfalls auch das Unternehmen der illegal essenden Mitarbeiter strafbar
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Aufruf zur Vorsicht
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