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Entscheidung der Kantonalen Baukommission (KBK)

Entscheidung der Kantonalen Baukommission (KBK)

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Auf der von Abfahrts-Olympiasieger Didier Défago designten Strecke «Gran Becca» wird das im Weltcupkalender einzigartige grenzübergreifende Ski-Weltcuprennen ausgetragen, wirbt Zermatt. Nun fragt sich, ob die Strecke überhaupt legal ist, sprich, ob sie in der Sportzone geplant wurde.

Der erste Pistenabschnitt liegt auf dem Gletscher südwestlich des Kleinen Matterhorn, der den obersten Bereich des Theodulgletschers in der Schweiz bildet. Genau hier gingen Fotos um die Welt, die zeigten, wie Bagger den Gletscher bearbeiten.

Die Kantonale Baukommission (KBK) gibt bekannt, daß sie in einer Sitzung beschlossen habe, „die sofortige Einstellung aller Arbeiten auf dem Theodul-Gletscher in Zermatt anzuordnen, die außerhalb des Perimeters des homologierten Skigebiets auf Schweizer Gebiet durchgeführt werden.“

Zu diesem Zeitpunkt und angesichts der ersten verfügbaren Informationen erscheint eine vollständige Einstellung der Arbeiten nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, so die Kommission weiter, die auch kommuniziert, warum sie aktiv wurde:

„Gegen diesen Entscheid, der unter anderem dem Antrag der „Unterstützer/innen der Klimagerechtigkeit“ auf dringende vorsorgliche Maßnahmen stattgibt, kann Beschwerde geführt werden.“

„Unbeirrt mit der systematischen und rigorosen Ermittung der Fakten fortfahren“

Weiter die Kommission: „Parallel dazu wird die KBK in Kürze eine Sichtung vor Ort vornehmen und unbeirrt mit der systematischen und rigorosen Ermittlung der Fakten fortfahren. Sie wird die erforderlichen Massnahmen ergreifen, sobald die Fakten feststehen.

In der Zwischenzeit wird die KBK während diesem Verfahren keine weiteren Informationen herausgeben.“

(pd, rm)
(Grapik: Matterhorn-Cervino)

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