Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Ernteertragsgrenzen im Walliser Wein beschlossen
Später sollen zu Ernteertragsgrenzen noch Richtpreise folgen
Ernteertragsgrenzen im Walliser Wein beschlossenSpäter sollen zu Ernteertragsgrenzen noch Richtpreise folgen

Ernteertragsgrenzen im Walliser Wein beschlossen

Später sollen zu Ernteertragsgrenzen noch Richtpreise folgen
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Die Weinmengen sollen begrenzt werden: Gemäß Artikel 5 und 44 der Verordnung über den Rebbau und den Wein hat der Branchenverband der Walliser Weine (BWW) die quantitativen Ertragsgrenzen für die Weinernte 2025 festgelegt.

Um einen genaueren Überblick über die Lage und Marktsituation im Weinbau zu erhalten, wurden die quantitativen Ertragsgrenzen 2025 in einer Sitzung beschlossen, zu der alle Vorstände der Mitgliedsverbände des BWW eingeladen waren:

Walliser Weinbauverband (FVV), Oberwalliser Weinbauverband (OVW), Société des Encaveurs de Vins du Valais (SEVV), Société Valaisanne des Viticulteurs-Pépiniéristes und Union der Walliser Selbsteinkellerer (UVEV).

Der BWW hat beschlossen, zur Weinernte 2025 weiter auf die Stabilisierung des Angebots hinzuwirken, was 2019 mit der Senkung der QEG begonnen wurde.

Ertragsbeschränkungen für Weintrauben für 2025 Kategorie AOC Valais : Chasselas 1,3 kg/m2 Sylvaner/Rhin 1,3 kg/m2 Arvine 1,1 kg/m2 Savagnin blanc (Heida/Païen) 1,1 kg/m2 Andere weisse Rebsorten 1,2 kg/m2 Pinot Noir 1 kg/m2 Gamay 1 kg/m2 Cornalin 1,1 kg/m2 Humagne Rouge 1,1 kg/m2 Syrah 1,1 kg/m2 Andere rote Rebsorten 1,1 kg/m2 Kategorie Landweine : Goron und andere Rebsorten 1,6 kg/m2 Weisse Rebsorten 1,8 kg/m2

Jegliches Überschreiten dieser Erträge hat eine Deklassierung der betreffenden Traubenernte in die untere Kategorie zur Folge, so der Branchenverband.

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(pd, rm)

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