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Erschütterndes Skitourendrama: Leicht bekleidet und Warnungen der Wetterdienste mißachtet

Erschütterndes Skitourendrama: Leicht bekleidet und Warnungen der Wetterdienste mißachtet

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Skitourendrama am Tête Blanche: Die Suche nach dem weiblichen Person (28), der Freundin einer der Todesopfer, geht weiter. Gleichzeitig fragen sich viele Leute, warum die Gruppe sich leicht bekleidet trotz Sturm- und Schnee-Warnungen auf den Weg von Zermatt nach Arolla gemacht hat.

Anjan Truffer, Bergführer und Rettungschef der Bergrettung Zermatt äußerte, angesichts dieses Wetterberichts „geht man nicht auf solche Touren“, er bezeichnete dieses Verhalten das zum tragischen Todesereignis führte als „fahrlässig“. Zudem wären die Todesopfer beim Auffinden ihrer Leichen „sehr leicht bekleidet“ gewesen.

Wetterdienste hatten bereits lange vor dem Wochenende, zum Beispiel bereits am 8. März gewarnt. Sie sagten Windböen von bis zu 130 km/h und massiven Niederschlag voraus. Also in Kombination quasi Schneesturm.

Zu diesen Wetterverhältnissen sollte es spätestens gegen Samstagabend kommen.

Die Prognosen sind genauso eingetroffen.

Debatte notwendig

Wer sein Auto nicht abschließt macht sich strafbar. Wer sich und andere in extrem gefährliche Situationen im hochalpinen Gebiet begibt und damit auch die Retter gefährdet, nicht.

Es ist wohl eine Debatte notwendig wie man verhindern kann, daß Leute sich – ausweislich der Wetterwarnungen – bewußt in große Gefahr begeben.

Es fragt sich: Warum darf jeder eigentlich sich und andere in den Alpen einfach in (Lebens)-Gefahr begeben?

Auf einem See wäre es nicht erlaubt

„Wenn Sie sich auf einem See aufhalten, müssen Sie Ihr Verhalten den Wetterverhältnissen anpassen“, so liest man beispielsweise auf der Webseite der Kapo Bern.

„Beachten Sie auf jeden Fall die auf dem See sichtbaren Warnleuchten. Diese signalisieren Ihnen aufkommenden Starkwind oder Sturm und sind für Sie verbindlich.“

Auf Segelschule Schweiz liest man zu Sturmwarnungen: „Der Schiffsführer hat sofort alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für Mannschaft sowie Schiff zu treffen und allenfalls einen Hafen oder das geschütztes Ufer anzulaufen. Muß fernab des Heimathafens „abgewettert“ werden, sind Angehörige oder die Seepolizei zu verständigen. So können unter Umständen unnötige Suchaktionen vermieden werden.“

Kaum zu regeln

Möglicherweise gäbe es weniger Tote in den Alpen, gäbe es verbindliche Regeln auch für Skitouren.

Aber es ist wohl kaum gesetzlich zu regeln. Sollte man jeden, der trotz Wetterwarnung munter auf Tour geht, büßen? Wie sollte man so etwas regeln?


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(rm)
(Verpixeltes Foto: Die junge vermißte Frau aus dem Kanton Freiburg)
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