Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Familienfonds und Familienbeihilfen – Verbesserung der Kaufkraft
Unterstützung für Familien mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen
Familienfonds und Familienbeihilfen – Verbesserung der KaufkraftUnterstützung für Familien mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen

Familienfonds und Familienbeihilfen – Verbesserung der Kaufkraft

Unterstützung für Familien mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen
0

Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung für Familien mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen durch den Familienfonds zu verstärken.

Die im Jahr 2025 gewährten Beträge werden künftig zwischen 1’350 Franken und 2’470 Franken liegen.

Das bedeutet für bestimmte Familien eine Erhöhung um bis zu 210 Franken pro Jahr.

Insgesamt werden bis Ende Jahr fast 21 Millionen Franken an bedürftige Familien im Wallis ausgezahlt. Der Beitragssatz der Arbeitnehmer zu den Familienzulagen wird ab 2026 von 0,17 % auf 0,13 % gesenkt.

Kantonaler Familienfonds

Der kantonale Familienfonds ermöglicht die Gewährung von Sozialhilfe in Form einer Haushaltszulage für Alleinstehende oder Paare mit geringem Einkommen und Kindern, die im Wallis wohnhaft sind. Der Anspruch auf Leistungen richtet sich nach dem steuerpflichtigen Einkommen. Im Jahr 2024 wurde 10’280 Familien ein Anspruch auf Haushaltsbeihilfe in Höhe von insgesamt 18,9 Millionen Franken gewährt.

Für 2025 hat der Staatsrat beschlossen, die gewährten Beträge für die am stärksten benachteiligten Familien gezielt zu erhöhen. Auch die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Haushaltszulagen wurden angehoben. Die 2025 gewährten Beträge werden somit gegenüber 2024 um bis zu 210 Franken steigen. Dank dieser zusätzlichen Hilfe können die betroffenen Haushalte je nach Einkommen nun einen jährlichen Betrag von bis zu 2’470 Franken erhalten. Bis Ende Dezember 2025 dürften rund 10’700 Familien von der Haushaltszulage profitieren. Insgesamt werden mehr als 20,9 Millionen Franken ausgezahlt.

In einem für die Haushalte schwierigen wirtschaftlichen Umfeld verstärken diese Massnahmen die Unterstützung der Haushalte und tragen zur Verbesserung ihrer Kaufkraft bei. Der Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der Arbeitgeber an die Familienausgleichskassen finanziert, die sich auf 0,18 % der AHV-Löhne belaufen.

Familienzulagen

Gemäss dem Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) legt der Staatsrat den Beitragssatz der Arbeitnehmer auf maximal 0,42 % der Löhne fest. Dieser Satz betrug 2024 und 2025 0,17 %. Für das Jahr 2026 hat der Staatsrat beschlossen, den Beitragssatz der Arbeitnehmer auf 0,13 % zu senken. Diese Senkung wird durch die Erhöhung der Löhne ermöglicht.

Einkommensgrenzen und Beträge der Haushaltszulage für 2025

Einkommensgrenzen Haushaltszulagen
Alleinstehende Person

mit einem Kind

Paar oder unverheiratete Eltern

mit einem Kind

100 % Zuschuss 0.- 0.- 2’470.-
Klasse 1 42’625.- 54’175.- 2’310.-
Klasse 2 46’063.- 58’988.- 2’150.-
Klasse 3 49’500.- 63’800.- 1’990.-
Klasse 4 52’938.- 68’613.- 1’830.-
Klasse 5 56’375.- 73’425.- 1’670.-
Klasse 6 59’813.- 78’238.- 1’510.-
Klasse 7 63’250.- 83’050.- 1’350.-

Für jedes weitere Kind werden die folgenden degressiven Zuschläge zu den Einkommensgrenzen hinzugerechnet:

  • für das 2. Kind                                              12’100.-
  • für das 3. Kind                                              10’450.-
  • für das 4.  Kind und jedes weitere Kind          8’800.-

 

Fehler gefunden? Jetzt melden.

IHRE MEINUNGEN