
Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2022
Die Walliser Bevölkerung wird am 27. November 2022 über zwei kantonale Objekte abstimmen:
- Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG);
- Gesetz über die Sterbebegleitung (Palliative Care) und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE), dazu hier mehr.
Bei den Familienzulagen geht es um folgendes:
Mit den neuen Bestimmungen des kantonalen Ausführungsgesetzes über die Familienzulagen werden diese für Walliser Familien erhöht. Die Kinderzulage wird pro Kind und Monat von 275 Franken auf 305 Franken und die Ausbildungszulage für Jugendliche von 425 Franken auf 445 Franken erhöht.
Die den Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen auf die Volksinitiative «Mehr Familienzulagen für Ihre Kinder» vom September 2019 zurück.
Der Staatsrat befürwortet die Initiative grundsätzlich und hat sie im August 2020 dem Grossen Rat überwiesen. Dieser hat einen Gegenentwurf ausgearbeitet und diesen am 16. Dezember 2021 angenommen.
Das Gesetz wird zur Abstimmung unterbreitet, da gegen die neuen Bestimmungen erfolgreich das Referendum ergriffen wurde.
Hintergrund: Worum geht es?
Bei den Familienzulagen geht es um viel Geld. Lesen Sie hierzu den vorausgegangenen Beitrag: