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Wallis als Windkraftkanton? +++ "Nationalrat beschlieẞt verfassungswidrigen Windexpreẞ"
Freie Landschaft Schweiz rügt WindexpreßWallis als Windkraftkanton? +++ "Nationalrat beschlieẞt verfassungswidrigen Windexpreẞ"

Freie Landschaft Schweiz rügt Windexpreß

Wallis als Windkraftkanton? +++ "Nationalrat beschlieẞt verfassungswidrigen Windexpreẞ"
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Die bisherigen Walliser Windkraft liefert Strom bloß weit unter den Erwartungen. Zudem sehen viele Windturbinen auf Berggipfeln als Landschaftsverschandelung.

Die Organisation „Freie Landschaft Schweiz“ kritisiert nun den aktuellen „Windexpreß“ des Nationalrats als verfassungswidrig:

„Nachdem heute die grosse Parlamentskammer beschlossen hat, bei rund 200 Windturbinen die Verfahren zu beschleunigen, prüft Freie Landschaft Schweiz das Ergreifen eines Referendums. Durch den Eingriff in die kantonale Hoheit in der Raumplanung wird die Verfassung verletzt. Mit der Einschränkung des Bundesgerichtsgesetzes wird das nationale Umweltschutzgesetz ausgehebelt.

Der Nationalrat hat heute beschlossen, für Windkraftanlagen von nationaler Bedeutung und mit genehmigter Nutzungsplanung die Verfahren zu beschleunigen. Das Gesetz gilt, bis 600 MW Windkraft zugebaut würde. Das entspricht rund 200 Windturbinen in der Schweiz, die sofort gebaut werden sollen. Konkret wird den Gemeinden das Recht entnommen, Baubewilligungen zu erteilen: Künftig sind die Kantone dafür zuständig. Beschwerden sind nur noch bei der obersten kantonalen Instanz (d. h. beim Verwaltungsgericht) möglich. Beim Bundesgericht sind Beschwerden praktisch nicht mehr zulässig, sondern nur noch in rechtlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Einerseits ist das ein verfassungswidriger Eingriff in die kantonale Hoheit in der Raumplanung. Die Bundesverfassung garantiert unter Art. 75 den Kantonen, dass sie selbständig über ihre raumplanerischen Verfahren entscheiden können. Die Gemeinderechte werden beschnitten.

Andererseits wird die Türe zum Bundesgericht faktisch zugeschlagen. Es kann bei einem Windpark-Projekt keine materielle Kritik mehr angebracht werden (z. B. Verletzung von Grundwasserschutzzonen, übermässige Tötung von Fledermäusen oder Nichteinhaltung von Brandschutz-Vorschriften), sondern nur noch „grundsätzliche rechtliche“ Fragen. Das hat zur Folge, dass die nationale Judikative ausgeschaltet wird, und damit fällt auch die Prüfung weg, ob Bundesrecht im Bereich des Umweltschutzes eingehalten wird. Faktisch wird damit die Bundesgesetzgebung ausgehebelt. Ein Kantonsbeamter und drei Verwaltungsrichter könnten eine Baubewilligung für einen Windpark aussprechen.

In der Debatte fielen zudem mehrere Falschaussagen. Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG) betonte, im vergleichbaren Binnenland Österreich stünden bereits 1300 Windturbinen, die Schweiz hinke daher hinterher. Tatsächlich stehen diese Turbinen in der Flachebene bei Wien. In Vorarlberg, Tirol und Salzburg dagegen steht keine einzige Windturbine.

Nationalrätin Priska Wismer-Felder (Mitte, LU), ihrerseits Windpark-Projektantin, behauptete, beim Windpark Grenchen sei die Bevölkerung mit den Windpark einverstanden gewesen und es sei kein Referendum ergriffen worden. Damit lag die Vizepräsidentin der Windlobby Suisse-éole falsch: Im Kanton Solothurn gibt es für die Bevölkerung keine Möglichkeit zur Mitsprache, auch keine Referendumsmöglichkeit. Beim Windpark Grenchen liess der Kanton nicht einmal private Einsprecher/innen zu. Für den Grenchner Windpark, der nun im verfassungswidrigen Verfahren geplant werden soll, gibt es keine demokratische Legitimation. Das würde auch für alle künftig im Kanton Fribourg geplanten Windparks gelten.

Freie Landschaft Schweiz prüft daher nun das Referendum gegen den Windexpress und erwartet den Entscheid des Ständerats in der Sommersession mit Spannung.“

(pd)

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