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Offizielle Bitte um Entschuldigung des Kantons Wallis
Einweihung eines Denkmals für die Walliser Opfer fürsorgerischer ZwangsmaßnahmenOffizielle Bitte um Entschuldigung des Kantons Wallis

Einweihung eines Denkmals für die Walliser Opfer fürsorgerischer Zwangsmaßnahmen

Offizielle Bitte um Entschuldigung des Kantons Wallis
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Anlässlich der Einweihung eines Denkmals, auf dem Arsenaux-Areal, in Sitten, am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Kanton Wallis die Walliser Opfer fürsorgerischer Zwangsmaßnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 offiziell um Entschuldigung gebeten.

Das vom Oberwalliser Künstler Raphael Stucky geschaffene Denkmal soll an ein dunkles Kapitel der Schweizer Geschichte erinnern und den aktuellen wie künftigen Generationen als Zeugnis dienen.

Zwischen 1930 und 1981 waren 39’000 Personen Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz. Schätzungsweise 50’000 bis 60’000 Personen waren im Verlauf des 20. Jahrhunderts Opfer solcher Massnahmen, im Wallis mindestens 750. Von Zwangsmassnahmen betroffen waren:

– Personen, deren Lebensweise nicht den gängigen gesellschaftlichen Vorstellungen entsprachen und die ohne Gerichtsurteil interniert wurden;

– Junge Frauen, die zur Abtreibung, zur Sterilisierung oder zur Adoptionsfreigabe ihres Kindes oder ihrer Kinder gezwungen wurden;

– Kinder und Jugendliche, die als Verdingkinder bei Privaten platziert, ausgenutzt und teils misshandelt wurden;

– Kinder und Jugendliche, die in Heimen zwangsinterniert wurden.

Infolge des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 wurden in mehreren Kantonen Denkmäler zum Gedenken an die Opfer errichtet.

Diese Bollwerke gegen das Vergessen bewahren die Erinnerung an die Vergangenheit, sie helfen, die Gegenwart zu verstehen, und sie ermöglichen Lehren für die Zukunft. Sie sind ein Zeichen der Anerkennung des Unrechts und des Leides, welches den Opfern widerfahren ist, und sie halten die Erinnerung daran wach.

Im Anschluss an die Ausschreibung des Staatsarchivs im April 2024 wurde die Gestaltung eines Denkmals im Wallis dem Oberwalliser Künstler Raphael Stucky übertragen.

Der aus Ernen stammende Träger des Manor Kunstpreises Wallis 2024 hat mit «Himmel und Hölle» ein in den Boden eingelassenes Werk geschaffen.

Fürsorgerische Zwangsmaßnahmen Wallis 1

Das aus zehn in den Boden eingelassenen Steinplatten bestehende Werk erinnert an das Himmel-und-Hölle-Hüpfspiel, wobei die eingravierten Zahlen von 0 bis 9 aufgrund ihrer Schriftart auf die Akten der Opfer verweisen.

Das Werk distanziert sich jedoch von der klassischen Form des Hüpfspiels und fordert das Publikum dazu auf, dieses zu überdenken und neue Regeln zu erfinden.

Fürsorgerische Zwangsmaßnahmen Wallis 3

An der Wand informiert eine Tafel über das Ausmaß der Zwangsmaßnahmen im Wallis bis ins Jahr 1981.

Anläßlich der Einweihung des Werks bat Staatsrat Mathias Reynard alle Walliser Opfer fürsorgerischer Zwangsmaßnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 im Namen des Kantons Wallis offiziell um Entschuldigung.

Fürsorgerische Zwangsmaßnahmen Wallis: Staatsrat Reynard bittet um Entschuldigung im Namen des Kantons Wallis

(pd)
(Fotos:  Valérie Pinauda)

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