
Geld ausgeben wie ein SoziS(V)PO
Ein Kommentar von Thomas Baumann
Die SVPO richtet in ihrem 6-Punkte-Plan für die Berggemeinden mit der grossen Kelle an. Teilweise hat sie damit recht, teilweise schiesst sie damit über das Ziel hinaus. Insbesondere bei den zu tätigenden Ausgaben verliert sie zum Teil jegliches Augenmass. Bekanntlich sind die Mittel des Steuerzahlers nicht unendlich – daher müssen auch bei scheinbar guten Zwecken manchmal Abstriche gemacht werden.
So fordert die Partei beispielweise die Abschaffung des Wirtschaftlichkeitsfaktors beim Ambulanzwesen. Und vergisst dabei zu erwähnen, dass dieser seinerzeit eingeführt wurde, damit Ambulanzbasen, welche nicht auf die vorgesehene Anzahl Einsätze kommen, die Subventionen nicht komplett gestrichen werden. Damit wurden in einem zwar vielleicht nicht perfekten, aber zumindest vernünftigen Kompromiss die beiden grundlegenden Werte Freiheit und Wirtschaftlichkeit miteinander verknüpft. Der Wirtschaftlichkeitsfaktor ermöglichte so die Freiheit, auch nicht perfekt rentable Ambulanzbasen weiterhin zu betreiben. Durch die Abschaffung des Wirtschaftlichkeitsfaktors geht diese Autonomie nun vollends verloren – und die Macht der staatlichen Verwaltung nimmt zu. Kurzfristig rettet man so die Ambulanz im Goms, langfristig stärkt man aber nur die Zentralverwaltung. Das kann es ja nicht sein!
Auch sonst schüttet die Partei das Füllhorn der Subventionen aus: Gesundheitszentren in Bergregionen sollen eine Anschubfinanzierung des Kantons erhalten, der Umbau von Stadeln in ländlichen Dorfkernen soll steuerlich subventioniert werden. Sie begründet das damit, „dass sich junge Einheimische auch zukünftig den Traum vom Eigenheim erfüllen können“ sollen.
Fakt ist: Wohnungen fehlen im Talgrund, nicht in den Berggemeinden. Allerdings bedarf es dort (also im Talgrund) keiner steuerlichen Anreize zum Wohnungbau – die SVPO fordert auch keine – denn der Mietpreis selbst übernimmt diese Anreizfunktion: Wo der Mietpreis steigt, wird mehr gebaut. Braucht es schon dort, wo es derzeit an Wohnungen fehlt, keine steuerlichen Anreize – dann braucht es dort noch viel weniger Anreize, wo es überhaupt nicht an Wohnungen fehlt. Und den „Traum vom Eigenheim“ zu subventionieren ist schon gar nicht Aufgabe des Staates. Da könnte er genauso gut den „Traum vom eigenen Aktienportfolio“ oder vom eigenen Segelschiff subventionieren. Der Staat mag die Verwirklichung ihrer Träume getrost der Autonomie seiner Bürger überlassen.
Und wenn die Partei findet „Fünf glückliche Kinder sind es wert, dass die Schule in einem Bergdorf erhalten bleiben kann“ – dann möchte man die Gegenfrage stellen: „Und vier glückliche Kinder?“ Und wie steht es mir sechs unglücklichen Kindern? Herrscht an den Schulen seit neuestem ein Glückszwang?
Nicht alles ist aber undurchdacht: So macht es Sinn, dass die Subventionen des öffentlichen Verkehrs unabhängig vom Transportmittel ausgeschüttet werden. Denn es braucht nicht unbedingt einen zu 80% leeren Bus, wenn es auch ein Ruftaxi („Walliser DolmuÅŸ“) tut.
Aber leider spielt die SVPO auch im Bereich des Verkehrs teilweise mit gezinkten Karten: Denn die Behauptung „Bei einem Arbeitsweg bis zu 15’000 Kilometer pro Jahr können 0.70 Franken pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem Arbeitsweg bis zu 40’000 Kilometer pro Jahr können nur noch 0.40 Franken pro Kilometer abgezogen werden“ ist doch arg verkürzt. Fakt ist, dass bei einem Arbeitsweg von 40’000 Kilometern im Durchschnitt 56.5 Rappen pro Kilometer abgezogen werden können.