
Gemeinde Zermatt zieht herrenlose Velos ein:
Alle Fahrräder, die am Bahnhof, bei der Gornergrat-Bahn und in der Wiesti auf den öffentlichen Velostandplätzen abgestellt wurden, wurden ab dem 19. Juni 2017 mit einem orangenen selbstklebenden Band markiert.
Markiert werden auch Fahrräder, welche offensichtlich seit längerer Zeit an öffentlichen Strassen abgestellt wurden.
Falls das markierte Fahrrad noch in Gebrauch steht, muß der Eigentümer das Band entfernen, damit es von der EWG nicht als herrenlos registriert werden kann.
Velos, die nach dreißig Tagen immer noch mit einem Band gekennzeichnet und somit unbenutzt sind, werden durch die EWG eingezogen.
Einzug
Die eingezogenen Fahrräder werden dreißig Tage aufbewahrt. Die EWG erfaßt die entsprechenden Daten und prüft, ob die Velos in der Vergangenheit als gestohlen gemeldet wurden.
Können Fahrräder zugeordnet werden, wird der Eigentümer direkt informiert.
Damit das Velo dem Eigentümer ausgehändigt werden kann, muß dieser einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung o.Ä.m.) vorweisen.
Gebühr von 20 Franken
Die Aushändigung erfolgt gegen eine Gebühr von zwanzig Franken.
Wer ein Fahrrad vermißt und sich erkundigen möchte, ob sich dieses unter den eingezogenen befindet, kann sich ab 26. Juli 2017 zur Überprüfung an die Abteilung Sicherheit wenden: 027 966 22 06.
Kann der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, werden die Fahrräder ab 25. August 2017 verwertet.
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