
Gesamtrevision des kantonalen Baugesetzes und der kantonalen Bauverordnung – Vernehmlassung zum Vorentwurf
Der Staatsrat genehmigt die Vernehmlassung des Vorentwurfs zur Gesamtrevision des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der kantonalen Bauverordnung (BauV).
Ziel ist es, den vom Großen Rat angenommenen parlamentarischen Vorstößen Folge zu geben, insbesondere die zur Reform der kantonalen Baukommission (KBK).
Der Vorentwurf zur Gesamtrevision zielt ebenfalls darauf ab, gewisse Verfahren zu beschleunigen, die kantonale Gesetzgebung an die Änderungen im bundesrechtlichen Rahmen anzupassen und sie auf der Grundlage der bei ihrer Anwendung gewonnenen Erkenntnisse zu verbessern, indem insbesondere einige Bestimmungen klarer verfaßt werden. Die Vernehmlassung läuft bis am 8. Februar 2024.
Seit dem Inkrafttreten der kantonalen Baugesetzgebung am 1. Januar 2018, hat der Grosse Rat mehrere parlamentarische Vorstösse angenommen, um sie weiterzuentwickeln.
Einer dieser parlamentarischen Vorstöße betrifft die Reform der KBK. So wird im Vorentwurf vorgeschlagen, unter Berücksichtigung des vom Parlament geäußerten Willens, die KBK in Form einer verwaltungsunabhängigen Kommission beizubehalten, die sich ausschließlich aus Mitgliedern außerhalb der Kantonsverwaltung zusammensetzt.
Um die Verfahren zu beschleunigen, ist im Vorentwurf die Möglichkeit für die Planungsbehörden vorgesehen, unter bestimmten Bedingungen einen Baubewilligungsentscheid als Sonderentscheid zu erlassen, der die Planungs- und Bauphasen in einem einzigen Verfahren zusammenfasst.
Diese neue Regelung wird die Rechtsmittelwege vereinigen und eine umfassende Bearbeitung von Fällen, die besondere Planungsmaßnahmen erfordern, ermöglichen. Im Vorentwurf werden ebenfalls die Änderungen des bundesrechtlichen Rahmens berücksichtigt, die nach der Verabschiedung der kantonalen Gesetzgebung in Kraft getreten sind.
Somit werden Änderungen vorgenommen, um den kantonalen Rahmen mit den Vorschriften über das Anbringen von Solaranlangen an Gebäuden in Einklang zu bringen, Anlagen zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien zu fördern und einen koordinierten Einsatz neuer Mobilfunktechnologien zu unterstützen.
Schließlich wurden die Erkenntnisse aus der Anwendung der Baugesetzgebung berücksichtigt, um einige Bestimmungen deutlicher zu formulieren oder Lücken zu füllen.
Die Dokumente zur Vernehmlassung sind online verfügbar unter www.vs.ch/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen. Stellungnahmen werden bis zum 8. Februar 2024 erwartet. Alle Personen oder Institutionen sind eingeladen, Stellung zu nehmen.
Es ist geplant, die Botschaft sowie die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe bis zum Frühjahr 2024 dem Großen Rat zu übergeben.
(pd, rm)