
Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (kLwG)
Das Erd-Klima hat sich immer schon gewandelt und der Mensch und die Natur mußten sich anpassen. So war es im Mittelalter viel wärmer in Europa als heute und auch davor, 900 nach Christus lag der Meeresspiegel 2 Meter höher als heute wie in Wikipedia zu erfahren ist.
Im Wallis soll es für die Anpassungen an den Klimawandel zusätzliches Geld für die Obstbauern und die Weinwirtschaft (Rebbau) geben.
Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung gibt aktuell den Vorentwurf für die Teiländerung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes (kLwG) in die Vernehmlassung.
Sie soll die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Klima- und Pflanzenschutzfonds für Spezialkulturen schaffen. (Walliser Zeitung berichtete)
Dieser Fonds dient ausschließlich dem Zweck, den Fortbestand des Walliser Reb-, Obst- und Gemüseanbaus sicherzustellen, falls schwerwiegende klimatische oder phytosanitäre Gefahren auftreten oder grössere phytosanitäre Risiken bewältigt werden müssen.
Der Vorentwurf ist eine direkte Antwort auf die Forderung der Walliser Obst- und Gemüsebranchenorganisation (IFELV) sowie auf verschiedene Postulate aus dem Großen Rat.
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