Großer Rat lehnt Motion von 2 SVP-Abgeordneten abWalliser Hymne kommt nicht in Kantons-Verfassung
Die Walliserhymne wird nicht in die Kantonsverfassung aufgenommen. Das Walliser Kantonsparlament lehnte in der aktuellen Februarsession eine entsprechende Motion von zwei SVP-Großräten ab.
Dies mit großer Mehrheit beziehungsweise mit 78 zu 45 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die SVP-Großräte Damien Fumeaux und Valentin Reynard wollten, daß das Kirchenlied ‚Notre Valais‚ und seine instrumentale Adaption, das berühmte ‚Marignan‚ des Komponisten Jean Dätwyler, zusätzliche Anerkennung erhalten sollten.
Volksabstimmung notwendig
Der FDP-Abgeordnete Charles-Albert Putallaz war dagegen und brachte vor, daß jede Änderung der Kantonsverfassung eine Volksabstimmung bedinge.
Dies könne bis zu einer halben Million Franken Kosten verursachen.
Rahel Pirovino-Indermitte von der Mitte Oberwallis meinte ebenfalls, mit der Forderung nach einer solchen Aufnahme in die Kantonsverfassung gehe man „zu weit“ und sprach auch die Kosten an.
Als Befürworter einer Aufnahme in die Kantonsverfassung sprach Alain Légier, Abgeordneter der Mitte des französischsprachigen Wallis. Er nannte es einem „starken und konkreten Akt, um seine Liebe zum Wallis zu bekunden“.
Die Grünen-Politikerin Elodie Praz stimmte sogar im Zuge der Diskussion im Kantonsparlament die erste Strophe der Walliserhymne an.
Dennoch wurde das Anliegen letztlich abgelehnt.
Hintergrund
Die Walliser Hymne wurde 1890 geschrieben. Der ursprünglich deutsche Text stammt von Leo Luzian von Roten, die Melodie von Ferdinand Othon Wolf. Es existieren eine deutsche und eine französische Textversion aufgrund der Zweisprachigkeit des Wallis.
Im Jahre 1939 komponierte der Musiker Jean Dätwyler im Auftrag des Mittelwalliser Musikverbands einen Marsch zu dessen fünfzigjährigem Bestehen und nannte das Stück den «Marignano-Marsch».
Dem ursprünglich aus Basel stammenden Musiker war es ein Anliegen, das „Walliser Lied“ (Komponist: Ferdinand Otto Wolf; Text: Leo Luzian von Roten) in seine Marschkomposition einfließen zu lassen und so seiner Verbundenheit mit dem Kanton Wallis, in dem er heimisch geworden war, Ausdruck zu geben.
Zwar wurden diese Melodie und ihr Text 2016 offiziell als Kantonshymne anerkannt, doch die beiden Abgeordneten wollten, daß sie in die Kantonsverfassung aufgenommen werden. Dies nach dem Vorbild der ‚Rauracienne‘ im Jura und des ‚Cé qu’è lainô‘ im Kanton Genf.
2016 wurde die Walliser Hymne schließlich für offiziell erklärt:
Bild von 2016, Sylvie Bourban singt Walliserhymne
Bei einem öffentlichen Anlaß auf dem Plantaplatz in Sitten wurden das «Walliser Lied» und, als dessen Instrumentalversion, Jean Daetwylers «Marignano-Marsch» offiziell zur Kantonshymne erhoben.
Vor versammelter Zuschauerschaft und Vertretern der Behörden setzten das damalige Staatsratspräsident Jacques Melly und Großratspräsident Nicolas Voide ihre Unterschriften unter die entsprechende Urkunde.
Zu Gehör gebracht wurde die neu ernannte Kantonshymne sodann in ihrer offiziellen Instrumental- und Gesangsversion von der Musikgesellschaft der Stadt Sitten und der Sängerin Sylvie Bourban.
(rm)
(Archivbild: Anerkennung der Walliser Hymne 2026, Sedrik Nemeth)


