
Abschuß eines Wolfs in der Region Ferpècle – Arolla angeordnet
Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuß eines Wolfs in der Region Ferpècle – Arolla angeordnet.
Das Großraubtier hat elf Nutztiere, darunter ein Rind, auf einer geschützten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und auf zwei nicht zumutbar schützbaren Alpen getötet.
Damit seien gemäß der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt.
Die Bundesverordnung erlaubt den Abschuß eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen getötet hat.
Ein Wolfsabschuß wurde in der Region Ferpècle – Arolla angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist sowie die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben elf Nutztiere, darunter ein Rind, auf einer geschützten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und auf zwei nicht zumutbar schützbaren Alpen gezählt.
Gemäß der DJFW ist die Präsenz eines einzelnen Wolfs nachgewiesen.
Die Voraussetzungen für den Abschuß eines einzelnen Wolfs sind damit gemäß Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) erfüllt. Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschußbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens sechs – statt wie vorher zehn – Schafe oder Ziegen getötet wurden.
Der Abschußentscheid wird am Dienstag 5. September 2023 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange sich Nutztiere im Abschußperimeter befinden und ein Schadenpotential besteht.
(pd)