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Die dritte Rhonekorrektur muss nicht minimiert werden
Grüne Oberwallis zur 3. RhonekorrekturDie dritte Rhonekorrektur muss nicht minimiert werden

Grüne Oberwallis zur 3. Rhonekorrektur

Die dritte Rhonekorrektur muss nicht minimiert werden
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Der Staatsrat hat die Ergebnisse der Analyse für die dritte Rhonekorrektur präsentiert. Entgegen der bisherigen Behauptung des Kantons stellt diese Analyse das Projekt Rhône 3, wie es im 2016 beschlossenen Gestaltungsplan beschrieben ist, grundsätzlich in Frage.

Die Grünen Wallis sind nicht grundsätzlich gegen Anpassungen des Projekts.

Hingegen fordern sie, dass die ökologischen Ziele des Projekts nicht – vor allem bei grossen Erweiterungen – heruntergesetzt werden. Zudem erwarten sie eine klare Aussage des Bundes über die rechtliche und finanzielle Tragweite der beabsichtigten Änderungen.

Die dritte Rhone-Korrektur ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz. Das generationenübergreifende Projekt der Kantone Wallis und Waadt, das vom Bund zu 65 Prozent finanziert wird, wurde vor 24 Jahren lanciert und wird voraussichtlich bis Mitte des Jahrhunderts dauern. Die vom Staatsrat beauftragte Analyse geht auf ein vom Kantonsrat akzeptiertes Postulat zurück, das eine klare politische und staatliche Vision für R3 forderte. Ziel war es, Blockaden abzubauen, Konflikte zu schlichten und das Projekt zu beschleunigen. Die Ergebnisse dieser Analyse, die heute vom Regierungsrat vorgelegt wurden, werfen jedoch zahlreiche Fragen bezüglich der Rechtmässigkeit und der Finanzierung des redimensionierten Projekts auf.

Der Wille des Walliser Volkes muss umgesetzt werden
Das Walliser Volk hat 2015 zu 57 Prozent einem Finanzierungsfonds für die Arbeiten der dritten Rhonekorrektur zugestimmt, basierend auf dem damals vorgelegten Entwurf, dem 2016 von den Walliser und der Waadtländer Regierung verabschiedeten Gestaltungsplan R3. Die Grünen Wallis erinnern daran, dass der Staatsrat immer versichert hat, dass die im 2022 begonnene Analyse diesen Plan nicht grundsätzlich in Frage stellt und auch nicht den technischen Bereich betrifft. Die heute präsentierten Resultate widersprechen diesen Aussagen. Die Grünen sind zwar nicht grundsätzlich gegen Anpassungen des Projekts, erinnern aber daran, dass der Wille des Walliser Volkes respektiert werden muss.

Das Gesetz muss eingehalten werden
Die dritte Rhonekorrektur ist ein Sicherheitsprojekt und unterliegt dem Wasserbaugesetz. Dieses stellt aber Anforderungen an die Flussführung und an die Notwendigkeit einer Revitalisierung, die gleichzeitig mit dem Hochwasserschutz erfolgt. Um dieser gesetzlichen Anforderung gerecht zu werden, waren 2016 871 ha zusätzlicher Land geplant, davon 691 ha im Wallis. Hat sich diese Anforderung des Bundes in der Zwischenzeit abgeschwächt? Die Grünen erwarten eine klare Antwort auf diese Frage.

Die Finanzierung durch den Bund muss sichergestellt sein
Der Bund hat 2019 für die Jahre 2020-2039 einen Kredit von einer Milliarde Franken gesprochen. Diese Finanzierung, die auf der Erfüllung gesetzlicher Kriterien beruht, darf nicht gefährdet werden. Bei einer Änderung der Vorlage droht dem Wallis der Verlust von Bundessubventionen oder sogar die Rückzahlung bereits bezogener Subventionen. Leider gibt die heute vom Kanton präsentierte Analyse keinen Hinweis darauf, wie der Bund zu dieser zentralen Herausforderung steht.

Für die Landwirtschaft gibt es Lösungen
In der Talebene der Rhone droht nicht R3, sondern die Urbanisierung, die sich dreimal schneller vollzieht als in der übrigen Schweiz. Es gibt Lösungen, damit auch die Landwirtschaft von der Flusskorrektur profitiert, wie z. B. flankierende Massnahmen für die Landwirtschaft und Parzellenwechsel: Der Kanton Wallis allein besitzt 600 Hektar landwirtschaftliche Flächen. Zudem könnten grosse, durch das Flusskorrekturprojekt verbrauchte Ablageflächen durch die Rückstufung von überdimensionalen, noch unbebauten Industriegebieten kompensiert werden. Der Kanton Wallis hat diese Möglichkeit trotz mehrerer Anfragen des Bundes noch nicht erkundet.

Grüne Oberwallis


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