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Grünliberale VS zum Jugendschutzgesetz des Kantons
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Grünliberale Wallis zur aktuellen Session im Großen Rat

Grünliberale VS zum Jugendschutzgesetz des Kantons
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Der Walliser Große Rat bereitet die Revision des Jugendschutzgesetzes vor. Die Grünliberalen begrüßen die Fortschritte des Jugendgesetzes, warnen aber vor den Risiken des Artikels 58.

Die „Taskforce Moderne Gesellschaft“ der Grünliberalen Wallis begrüßt die erzielten Fortschritte, insbesondere die Präzisierung der Meldepflicht (Art. 54 JSG).

Sie ermögliche den Fachpersonen, auch wenn sie dem Berufsgeheimnis unterstehen, rasch zum Schutz des Kindeswohls zu handeln, so die Grünliberalen Wallis.

Diese Entwicklung stärke die Fähigkeit des Kantons, im Interesse des Kindeswohls wirksam einzugreifen.

Die Ausweitung des Informationsaustausches (Art. 58 JuSchG) gebe hingegen Anlaß zur Sorge, so die Partei: Ohne strenge Sicherheitsvorkehrungen könne diese Regelung die Grundrechte und die Privatsphäre der Familien ernsthaft beeinträchtigen.

Es bestehe die Gefahr einer übermäßigen oder ungerechtfertigten Weitergabe von schützenswerten Personendaten, insbesondere wenn das Berufsgeheimnis automatisch aufgehoben wird.

Die Grünliberalen VS dazu weiter:

„Wir erinnern daran, daß bereits eine Meldepflicht für Gefährdungssituationen besteht. Sie ermöglicht es, bei einer Gefährdung des Kindes zu handeln, wobei die meldende Person verpflichtet ist, die Eltern vorgängig zu informieren.

Jede betroffene Person kann sich auch auf Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs berufen.

Dieser Artikel gibt der Justiz die Möglichkeit, rasch mit präventiven Maßnahmen einzugreifen.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, daß einem generellen Informationsaustausch ohne ausreichende gerichtliche Kontrolle nicht Tür und Tor geöffnet wird.

Die Grünliberalen Wallis fordern den Großen Rat zudem auf

• das Recht auf regelmäßige und ausgewogene Beziehungen zu beiden Elternteilen ausdrücklich zu verankern, sofern keine erwiesene Gefährdung vorliegt,

• die Anhörung des Kindes in allen Verfahren zu verallgemeinern,

• die Instrumentalisierung eines Kindes gegenüber einem Elternteil als psychische Mißhandlung anzuerkennen und zu bekämpfen,

• alle Formen der Diskriminierung durch eine bessere Datenerhebung stärker zu bekämpfen,

• die Beteiligung von Kindern am öffentlichen Leben durch das Jugendparlament und die kantonale Beobachtungsstelle zu fördern.

Insgesamt begrüßen die Grünliberalen Wallis die Revision des Jugendschutzgesetzes, warnen aber vor Art. 58 JeG. Seine Anwendung muss mit größter Vorsicht erfolgen.

Eine Revision ist notwendig, um die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten. Der Informationsaustausch darf weder die Privatsphäre noch die Rechtsgarantien gefährden. Der Grosse Rat muß die Leitplanken verstärken, um das Kind zu schützen, ohne die individuellen Freiheiten zu opfern.“

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(pd, rm)

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