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Bundesamt "in Rekordzeit" aktiv
Harsche Kritik am Bundesamt für EnergieBundesamt "in Rekordzeit" aktiv

Harsche Kritik am Bundesamt für Energie

Bundesamt "in Rekordzeit" aktiv
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Das Bundesamt für Energie habe „sich in Rekordzeit, nämlich innerhalb von nur einem Monat“, mit der Waldschutz- und Gemeindeschutz-Initiative beschäftigt, so schreiben die Initianten der Initiativen mit ausgedrückter Verwunderung.

Sie kritisieren Unwahrheiten, welche das Bundesamt verbreiten würde und schreiben: „Die offensichtlich aus dem Bundesamt für Energie (BFE) stammenden Argumente basieren jedoch auf zahlreichen und erheblichen Falschinformationen“.

Diese Unwahrheiten müßten richtiggestellt werden. Im Wortlaut dazu, was die Initianten kritisieren das Folgende (kursiv). Sie greifen die offiziellen amtlichen Behauptungen wiefolgt auf.

„Initiativen schwächen die Versorgungssicherheit“ und „Die Abstandsklausel von 150 Metern käme einem Technologieverbot nahe und verletzt die Verfassung.“

Das ist falsch.
Richtig ist: Das Bundesamt für Energie hat 2022 berechnet, daß in der Schweiz 4’439 Windkraftanlagen errichtet werden könnten – die Hälfte davon außerhalb der Wälder. Das sind 15 TWh Windstrom pro Jahr, also ein Viertel des Schweizer Stromverbrauchs. Auch mit der Waldschutz- und Gemeindeschutz-Initiative könnten Windkraftanlagen in der Schweiz errichtet werden, und zwar steht immer noch mehr als die Hälfte der Schweizer Landesfläche dafür zur Verfügung, wie das Bundesamt für Energie heute in der Medienmitteilung selbst schreibt! Windkraftanlagen bleiben deutlich außerhalb von Wäldern und mit Zustimmung der Betroffenen möglich. Damit ist es auch weiterhin möglich, die Schweizer Energieversorgung breit gefächert zu sichern (BV 89).

„Die Schutzinteressen des Waldes sind in der Gesetzgebung bereits berücksichtigt.“

Das ist falsch.
Richtig ist: Waldrodungen für Windkraftanlagen sind derzeit ungehindert möglich. In der ganzen Schweiz sind zahlreiche Windpark-Projekte mitten im Wald geplant. Im Kanton Zürich befinden sich 96 von 100 geplanten Standorten mitten im Wald, davon zahlreiche Standorte in ökologisch besonders wertvollen Wäldern. Von 1876 bis 2024 war der Wald vor Windkraftanlagen geschützt, seit dem 1. Januar 2025 wiegt das Interesse an der Stromproduktion immer höher als der Waldschutz. Die Waldschutz-Initiative möchte nichts anderes, als den letzten Rückzugsraum für die Natur und den Menschen vor der Abholzung schützen. Dazu kommt: Das Artenschutz-Abkommen Eurobats, welches die Schweiz mitunterzeichnet hat, verlangt einen Mindestabstand von 200m zwischen Wald und Windkraftanlagen.

„In den allermeisten Kantonen brauchen Windparks die Zustimmung der Standortgemeinde.“

Dieser Satz suggeriert, dass die betroffene Bevölkerung fast überall über Windkraftanlagen abstimmen kann. Das ist falsch.
In den Kantonen Solothurn, Fribourg, Luzern, St. Gallen, Jura, Schaffhausen und Neuenburg kann die Bevölkerung nicht abstimmen. Im Kanton Zürich wird die Abschaffung der Mitspracherechte gerade diskutiert. In Kürze dürfte also in einem Drittel der Kantone die Bevölkerung zum Schweigen gebracht worden sein!

„Die Stellung der Gemeinden wird durch den Beschleunigungserlass gestärkt und das Kernanliegen der Gemeindeschutz-Initiative erfüllt.“

Das ist falsch.

Richtig ist: Der Beschleunigungserlaß ändert nichts an der bisherigen Situation. Die Bevölkerung kann in zahlreichen Kantonen bereits nicht mehr abstimmen.

„Die Gemeindeschutz-Initiative ist ein Verstoss gegen die Verfassung“

Das ist falsch.
Richtig ist: Die Gemeindeschutz-Initiative will die Verfassung ändern: Bei Windkraftanlagen entscheiden die Betroffenen über Projekte ab. Bei allen anderen Projekten bleiben weiterhin die Kantone für die Planung zuständig.
Dazu kommt, daß Bundesrat Albert Rösti im Abstimmungskampf ein Versprechen gemacht hat: Jede Gemeinde soll über ein Windkraftwerk abstimmen können. Die Gemeindeschutz-Initiative will sein Abstimmungsversprechen in die Verfassung schreiben.

„Windkraftanlagen produzieren zwei Drittel des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr“

Das ist falsch.
Richtig ist: Es sind 58% und nicht 66% der Jahresproduktion. Und in den drei Wintermonaten sind es weniger als 25% der Jahresproduktion, weil Windkraftanlagen wegen Vereisung seltener laufen.
Dazu kommt: Im vergangenen Winter hat die Schweiz sehr viel mehr Strom exportiert als importiert. Die Versorgungssicherheit im Winter könnte noch weiter erhöht werden, wenn die Stromkonzerne verpflichtet würden, die Speicherseen vollumfänglich in den Dienst der Versorgungssicherheit zu stellen, statt die dort gespeicherte Energie im Winter an den Meistbietenden im Ausland zu verkaufen.

„75 Prozent der weit fortgeschrittenen Projekte wären von der Waldschutz-Initiative betroffen.“

Das ist nicht ganz richtig: Viele Projekte wären betroffen, aber nicht alle Standorte der einzelnen Windturbinen wären durch die Waldschutz-Initiative verunmöglicht.

Bei vielen Projekten bräuchte es Projekt-Anpassungen, um den Waldschutz zu gewährleisten.

(pd, rm)

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