
IGöV verlangt den Bahninfrastrukturfonds um 10 Milliarden aufzustockenUm 10 Milliarden auf 24 Milliarden aufstocken
Das Gutachten «Verkehr 2045» der ETH Zürich liefert eine fundierte strategische Priorisierung der Bauprojekte auf Strasse, Schiene und in der Agglomeration so die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Schweiz.
Die IGöV begrüßt die Priorisierung der Projekte in der Westschweiz. Sie kritisiert, daß der erforderliche Ausbau des Bahnknotens Basel vernachlässigt wird.
Um die priorisierten Projekte rasch umzusetzen, sei der Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 10 Mia. CHF aufzustocken, so fordert die Vereinigung.
Das Gutachten «Verkehr 2045» zeige klar auf, daß im Zeitraum 2025-2045 der Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 10 Mia. auf 24 Mia. CHF aufgestockt werden müsse. Iim Einzelnen äußert sich die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Schweiz dazu wiefolgt:
Nur mit einer solchen Aufstockung sind insbesondere die Ausbauten in der Westschweiz, bei den Bahnknoten Basel und Luzern möglich.
Diese sind insbesondere dringend erforderlich, um das Angebot beim Personenfernverkehr und im internationalen Personenverkehr sowohl in West-Ost- als auch in Nord-Süd-Richtung auszubauen, damit die erhoffte Nachfragesteigerung auf der Bahn bewältigt werden kann.
Angesichts der notwendigen Aufstockung des BIF fordert die IGöV, dass auf die im Entlastungspaket vorgesehenen Kürzungen der Bundesbeiträge um 200 Mio. CHF/Jahr in den BIF und 100 Mio. CHF/Jahr in den Nationalstraßen und Agglomerationsfonds (NAF) zu verzichten ist.
Erste Etappen der neuen Doppelspur Lausanne-Genf und Tiefbahnhof Genève Cornavin sind prioritär, aber nur mit Variante 24 Mia. CHF umsetzbar
Die IGöV begrüßt, daß die ETH-Studie den Bedarf an Kapazitätsausbau und Fahrzeitverkürzung zwischen Lausanne und Genf sowie zwischen Bern und Lausanne anerkennt.
Gemäß dem Gutachten können die Massnahmen nur zeitgerecht umgesetzt werden, wenn der BIF um 10 Mia. CHF aufgestockt wird.
Bahnknoten Basel wird vernachlässigt
Die IGöV Schweiz kritisiert, dass das Projekt Tiefbahnhof Basel im Gutachten eine tiefe Priorität erhält und auf der Zeitachse weit nach hinten geschoben wird.
Eine Kapazitätserhöhung des heute überlasteten Bahnknotens Basel ist für den nationalen Fernverkehr und den internationalen Personenverkehr auf der Nord-Süd-Achse unabdingbar und muß sofort angegangen werden.
Zu berücksichtigen ist auch, daß das Projekt Basis für den Ausbau der S-Bahn im drittgrössten Wirtschaftsraum der Schweiz ist.
Priorisierung Durchgangsbahnhof Luzern ist zu begrüssen
Die IGöV begrüsst weiter die hohe Priorisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern durch das Gutachten. Dieses Projekt stellt wie der Tiefbahnhof Basel einen unabdingbaren Bestandteil einer leistungsfähigen Nord-Süd-Achse im Personenverkehr dar.
Insgesamt ist eine kundenorientierte Weiterentwicklung des ÖV nur mit einer genügenden Alimentierung des BIF möglich. Der wachsende Mobilitätsbedarf der Schweiz erfordert einen kundenorientierten Ausbau der Schieneninfrastruktur.
Die IGöV verlangt vom Bund eine nachhaltige Lösung für die Finanzierung der Bahninfrastruktur, um das Ziel einer Steigerung des ÖV-Anteils am Gesamtverkehr zu erreichen.
(pd, rm)
(Archivbild: BLS)