
Im Schlaf fast getötet, Opfer von „Swiss Ghost Rider“ äußert sichMit Stahlstange verprügelt und fast ermordet
Es gab mehrere Berufungsverhandlungen, lange Zeit lief der später Verurteile frei herum. Dabei gab es Anzeichen für die spätere Gewalttat.
Weil sein ehemaliger Mitbewohner gegenüber der Polizei Aussagen zu seinen Raserfahrten gemacht hatte, bedrohte er diesen bereits im Frühjahr 2016 mit Haß-Briefen aus der U-Haft.
Das Bezirksgericht Brig fällte schließlich ein Urteil, der Verurteilte bestritt die Gewalttat, nicht aber die Verkehrsdelikte. Auch gab es zuvor bereits Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz beziehungsweise wegen Drogenhandels-Delikten. Der Fall wurde weitergezogen. Die Verteidigung machte geltend, die Ermittlungsarbeit der Polizei, die ihre Arbeit nicht richtig gemacht hätte, sei schlecht gewesen.
Es urteilte das Kreisgericht, es erging ein Urteil über 6,5 Jahre. Kanal9 berichtete damals darüber, daß der Verurteilte damals geltend gemacht hatte, der Staatsanwalt etwas gegen ihn habe, den er schon von kleinauf kennen würde und es gäbe einen Disput mit der Mutter.
Erst zum Herbst 2024 fiel das endgültige Urteil am Kantonsgericht. Es lautete 12 Jahre. Der verurteilte Oberwalliser war bekannt-geworden als „Walliser ghost rider“ und nannte sich seblbst „Swiss ghost rider“.
Er sitzt seit September 2023 in sogenannter Sicherheitshaft. Der Mann, der inzwischen 2-facher Familienvater ist, könnte unter Anrechnung der U-Haft und der Sicherheitshaft das Gefängnis im September 2029 verlassen. Dies wohl unter Bewährungsauflagen.
Ein 33-jähriger Walliser, wurde von einem Straftäter, der für über 140 Straftaten, darunter sehr viele Verkehrsdelikte, verantwortlich ist, mit einer Stahlstange zusammengeschlagen und fast getötet.
9 Jahre nach der Gewalttat sprach das Opfer über die brutale Attacke, die dazu führte, daß es in ständiger Angst lebt und auch heute noch seinen Wohnsitz geheim-hält.

Das Opfer, das den «Ghost Rider» damals verpfiffen hatte, lebt heute in ständiger Angst und hält seinen Wohnort aus Sicherheitsgründen geheim.
Der „Swiss Ghost rider“ lud zahlreiche Videos auf Videoplattformen hoch.
Die Polizei wurde auf diese teils hochgefährlichen Aktionen aufmerksam, die Spur führte zur IP-Adresse seines Mitbewohners, der schließlich auspackte nachdem die Polizei ihn offenbar konfrontiert hatte.

Im Jahr 2016, also vor fast einem Jahrzehnt kam es schließlich zur nächtlichen Attacke bei der er fast getötet wurde.
Der heute 33 Jahre alte Mann sprach aktuell erstmals im „Walliser Bote“ über die Tat und seine Folgen gesprochen, der seinen Wohnsitz geheimhält und sich die Post an einen anderen Briefkasten schicken läßt.
Im „Walliser Bote“ äußert er zum Fall, der auch unter „Swissghost“ Bekanntheit erlangte: „In den sozialen Medien gibt es kein Foto von mir. Nur so fühle ich mich einigermaßen wohl, nur so spüre ich ein wenig Sicherheit“ und schildert, daß er ins Ausland zu ziehen beabsichtige, denn ob er in „irgendein korruptes Land ziehen“ würde oder in der Schweiz leben würde, mache für ihn keinen Unterschied mehr, sein Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat sei zerrüttet, denn er mußte 7 Jahre in ständiger Angst leben.
„Man stelle sich vor: In der Schweiz läuft ein Mann sieben Jahre lang frei herum, obwohl er fast einen Menschen getötet hätte. Können Sie sich vorstellen, wie sich das Opfer fühlt?“
Die Gewalttat belaste ihn auch heute noch schwer. Bei seinem Arbeitgeber, der bescheid-weiß, melde er sich ab wenn ihn es zu sehr belaste was geschehen ist.
Das Geschehene habe auch schweren familiären Schaden nach sich gezogen. Die Lebensgefährtin des Täters ist seine Kusine. Inzwischen ist der erneut Verurteilte mehrfacher Familienvater.
(rm)
(Fotos: YT-Standbilder)