Es gab mehrere Berufungsverhandlungen, lange Zeit lief der später Verurteile frei herum. Dabei gab es Anzeichen für die spätere Gewalttat. Weil sein ehemaliger Mitbewohner gegenüber der Polizei Aussagen zu seinen Raserfahrten gemacht hatte, bedrohte er diesen bereits im Frühjahr 2016 mit Haß-Briefen aus der U-Haft. Das Bezirksgericht Brig fällte schließlich ein Urteil, der Verurteilte bestritt … Im Schlaf fast getötet, Opfer von „Swiss Ghost Rider“ äußert sich
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